Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Wir sind zertifiziert
nach ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) und 14001:2015 (Umweltmanagement)
ISO 9001 Qualitätsmanagement
„Gruppenweites Qualitätsmanagementsystem“
Unser Qualitätsmanagementsystem stellt sicher, dass alle Dienstleistungen stets an die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden ausgerichtet sind. Zudem wurden klare Definitionen von Geschäftsprozessen und Abläufen geschaffen, welche eine gleichbleibende Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen und eingesetzten Technologien sicherstellen werden.
Damit haben wir eine dauerhafte und vor allem nachhaltige Basis für den weiteren Erfolg der Unternehmensgruppe geschaffen, um das in uns gesetzte Vertrauen unserer Kunden kontinuierlich in bester Weise zu erfüllen.
ISO 14001 Umweltmanagement
„Gruppenweites Umweltmanagement - Acting Consciously “
Im Rahmen unserer Arbeit als Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen, in fast allen Bereichen der Umweltgesetzgebung und der Produktsicherheit, gehört es zu unseren täglichen Aufgaben, uns mit Ressourcenschutz, Abfallvermeidung und Nachhaltigkeitsaspekten auseinander zu setzen. Doch hört dies für uns nicht bei der schlichten Arbeitserfüllung von Pflichten und Gesetzen für unsere Kunden auf, viel mehr sehen wir dies auch als eine der obersten Pflichten für uns selbst und unsere Umwelt an.
Mit der Zertifizierung nach der DIN EN ISO 14001:2015 haben wir nun den nächsten Schritt zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Unternehmensgruppe gemacht. Wir haben damit eine fundierte und weltweit anerkannte Basis geschaffen, welche die kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung, sowie die Erreichung unserer Umweltziele unterstützen und sicherstellen wird.
take-e-way Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Die take-e-way GmbH ist ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Die Anforderungen an die Tätigkeit eines Händlers/ Vermittlers, werden durch die erforderliche innerbetriebliche Organisation und Ausstattung, sowie die Qualifikation der Beschäftigten gewährleistet und zertifiziert.
Die eingesetzten Entsorgungsfachbetriebe werden sorgfältig ausgewählt und regelmäßig kontrolliert.
Unser Ziel ist die Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus in der Entsorgungswirtschaft.
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17 Uhr. Rufen Sie uns einfach an!