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Neuigkeiten

PPWR: Brauche ich eine EU-Konformitätserklärung für meine Verpackungen?

Achtung, kein EU-Verkauf ohne Konformitätserklärung für Verpackungen: Ab dem 12.08.2026 darf man in der Europäischen Union keine Waren oder Produkte einführen oder in Verkehr bringen, wenn für deren Verpackungen keine eigene Konformitätserklärung gemäß der EU Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) erstellt wurden. Dies gilt nicht nur für Verkaufsverpackungen, sondern auch für Transportverpackungen, die unter den Anwendungsbereich der PPWR fallen.

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PPWR Kennzeichnung: Wie muss ich meine Verpackungen kennzeichnen?

Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) gelten schrittweise neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Verpackungen in der gesamten Europäischen Union. Ziel ist es, Verbrauchern das richtige Trennen von Verpackungsabfällen zu erleichtern, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und europaweit einheitliche Kennzeichnungen einzuführen.

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PPWR Sanktionen: Welche Bußgelder drohen nach der EU-Verpackungsverordnung und dem VerpackDG?

Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) gelten ab dem 12. August 2026 europaweit neue Anforderungen an Verpackungen. Gleichzeitig tritt in Deutschland das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) außer Kraft und wird durch das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Das VerpackDG dient künftig als nationales Durchführungsgesetz zur PPWR und regelt unter anderem die Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen. Für Unternehmen stellt sich daher vor allem eine Frage: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die PPWR und das VerpackDG?

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