Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Aus für No-Name Batterien

Einführer von Batterien müssen seit dem 18.08.2024 gemäß der EU Batterieverordnung ihre Daten auf importierten Batterien anbringen. Händler sind verpflichtet z.B. die Kennzeichnung zu überprüfen. Die selben Pflichten gelten auch für in Elektrogeräten verbauten Batterien oder Akkumulatoren.
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CSRD Umsetzungsgesetz veröffentlicht

Unternehmen müssen künftig umfassende Informationen zu ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Aspekten in ihren Berichten veröffentlichen. Unternehmen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen, darunter Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.
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Product Compliance Workshop: Jetzt Early Bird sichern

Auf zum Product Compliance Workshop vom 20. - 21.11.2024 ins EAST Hotel Hamburg. Neben Product Compliance und erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bieten wir Ihnen weitere brandaktuelle Themen wie: Neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE & EU Konformitätserklärung, Produkt- & Entsorgungskennzeichnung, Sorgfaltspflichten (Lieferkette & Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung / CSRD), EU Verpackungsverordnung (PPWR), Produktsicherheitsverordnung, WEEE / Elektrogesetz uvm. Nicht verpassen: den e-systems-Compliance Talk, der wichtige Insights gibt, und das Speed Dating, bei dem Sie persönlich Ihre Produkte mit einem Experten besprechen können.
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Batterieverordnung fordert Konformitätserklärung

Für alle Batterien, die ab dem 18.08.2024 erstmalig in Verkehr gebracht werden, besteht die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung und zum Anbringen einer CE-Kennzeichnung.
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Ökodesign Verordnung in Kraft

Der Anwendungsbereich wird von energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten ausgeweitet, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die ersten neuen Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, sind unter anderem Textilien, Schuhe und Möbel.
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Harte Linie bei Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unternehmen sollten nicht davon ausgehen, dass die Komplexität der neuen Anforderungen an die Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsberichterstattung „nachlässige Offenlegungen“ entschuldigen wird.
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Recht auf Reparatur – Live Webinar

Im April dieses Jahres hat das EU-Parlament die Richtlinie über das Recht auf Reparatur angenommen. Hierdurch sollen es für Verbraucher zukünftig einfacher und kostengünstiger sein, Reparaturleistungen anzufragen und auch einzufordern. In diesem Live Webinar am Freitag, dem 02.08.2024 um 10 Uhr, erläutern wir Ihnen die wichtigsten Anforderungen aus dem Recht auf Reparatur. Wer ist betroffen? Was ist zu tun?
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Sorgfaltspflichten & Nachhaltigkeit – Live Webinar

Aktuelle und kommende Gesetzgebungen beinhalten eine Vielzahl an Sorgfaltspflichten. In diesem Live Webinar am Freitag, dem 23.08.2024 um 10 Uhr, erläutern wir Ihnen die Gesetzesgrundlagen mit dem Fokus auf Sorgfaltspflichten und welche Gemeinsamkeiten Managementansätze haben sollten. Wer ist direkt betroffen? Wer ist indirekt betroffen? Was ist zu tun?
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Product Compliance meets Zoll – Teil 2

Die Zolltarifnummer ist aus zollrechtlicher Sicht ein essenzieller Faktor beim Importprozess. Gerade bei Weihnachtsartikeln gibt es hier einiges zu beachten. „Product Compliance meets Zoll (Teil 2/2) - Weihnachtsartikel“ ist das Thema am Freitag, dem 16.08.2024, um 10 Uhr, live in unserem Online Compliance Talk mit unserem Partner, der ZOBA Zollberatung und -abwicklung GmbH. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Empfehlen Sie den Compliance Talk gerne auch Ihren Partnern weiter.
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Lebensmittelbedarfsgegenstände Anzeige

Unternehmer müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen, wenn sie folgende Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen: Fleischwolf, Kaffeemühle, Gewürzmühle, Kaffee- und Teefilter, Frischhaltefolien, Papiertüten, Einwickelpapier, Jutesäcke, Kartonverpackungen, Tiefkühlboxen, Geschirr, Trinkgläser, Besteck, Servietten etc. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden.
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