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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

SCIP: Ab 5.1.2021 müssen SVHC-haltige Produkte notifiziert werden

Wenn Sie besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) mit einer Konzentration oberhalb von 0,1 g/kg pro Material in Ihren Produkten haben, so müssen Sie dies ab dem 05.01.2021 melden, indem Sie die Konzentrationen, die Bauteile und die Prüfdokumente in die neue SCIP-Datenbank eintragen. In Deutschland ist derzeit nur eine formlose Meldepflicht an die ECHA, der Europäischen Chemikalienagentur, gemäß § 16f ChemG gefordert, die die Pflicht zur Nutzung der SCIP-Datenbank nicht beinhaltet. Wie lange dieser deutsche Weg durchgehalten werden kann, ist unklar. Sollten Sie sich zukunftssicher aufstellen oder ins EU-Ausland verkaufen wollen, so kommen Sie an der SCIP-Datenbank aber wohl nicht vorbei.
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SCIP-Datenbank bereits mit 50.000 Notifizierungen

Wie unser Partner VFI/German Importers berichtet, verfügt die SCIP-Datenbank einen Monat nach Freischaltung bereits über 50.000 Notifizierungen. Sieben Prozent der versuchten Registrierungen in der Datenbank seien aufgrund der Validierungsregeln erfolglos gewesen. Dazu zählten unter anderem die mehrmalige Anmeldung eines Produktes durch ein und dasselbe Unternehmen oder die versuchte Registrierung von Unternehmen außerhalb der Europäischen Union.
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SCIP – Behörden sehen, dass Ihre Produkte SVHC-haltig sind

Ihre Produkte sind SVHC-frei? Das wissen Sie erst, wenn Sie valide Prüfdokumente vorliegen haben. Vielen Produkten kann man aber auch schon ansehen, dass sie SVHC-haltig sind. Die neue Transparenz der öffentlich einsehbaren SCIP-Datenbank lädt regelrecht dazu ein, gerade bei solchen Produkten zu schauen, ob diese auch in der Datenbank gemeldet sind. Sowohl Marktbegleiter als auch Aufsichtsbehörden können Ihnen auf diesem Weg Sorgen bereiten.
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SCIP, REACh, SVHC & Co. erklärt im 5-Minuten-Video

Unser Product-Compliance-Experte von der trade-e-bility GmbH erklärt Ihnen in diesem Video, worauf man als Händler / Verkäufer / Inverkehrbringer von Nonfood-Produkten achten sollte, wenn es um die sogenannte REACh-Verordnung geht. Besondere Relevanz bekommt dieses Thema derzeit durch eine gesetzliche Änderung, welche 2021 wirksam wird. Welcher akute Handlungsbedarf für wen besteht, erfahren Sie in unserem Video.
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SCIP: Achtung, ab 05.01.2021 müssen SVHC-haltige Artikel notifiziert werden

Wie bereits im April berichtet, ist gemäß der European Chemicals Agency (ECHA) ab dem 05.01.2021 gemäß der Änderung der EU-Richtlinie 2018/851 die Notifizierung von SVHC-haltigen Artikeln verpflichtend. SVHC steht für „Substances of Very High Concern“ (besonders besorgniserregende Stoffe). Notifizierungspflichtig sind Artikel, die mehr als 0,1% des Masseanteils von SVHC-Stoffen beinhalten. Auch viele andere Elektro- und Elektronikgeräte können betroffen sein, da auch Schwermetallverbindungen und Flammhemmer in der SVHC-Liste aufgeführt sind. Zur Angabe der in Produkten enthaltenen SVHC-Stoffe ist nun die SCIP (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products))-Datenbank der EU fertig gestellt worden. Die Eingabe der SVHC-Stoffe ist verpflichtend ab dem 5.1.2021. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Notifizierungspflicht vor, damit Sie bzw. Ihre Lieferanten bis zum 05.01.2021 genügend Vorlaufzeit haben.
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Elektromagnetische Verträglichkeit: Achtung, Normen wurden aktualisiert

Am 3.11.2020 wurden durch die EU-Kommission die unter der EMV-Richtlinie 2014/30/EU harmonisierten Normen aktualisiert. Insbesondere für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte, Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Elektrogeräte, elektrische Beleuchtungseinrichtungen und ähnliche Elektrogeräte, Multimediageräte sowie Schaltgeräte gelten nun neue Normerweiterungen. Für die Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte der zuvor genannten Geräte gilt deshalb zu überprüfen, ob die für die Marktkonformität ihrer Produkte zugrunde gelegten Prüfberichte ggf. ihre Gültigkeit verloren haben.
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REACh: Seit 1. November 2020 gelten schärfere Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen

Wie die Europäische Kommission mitteilt, sind am 1.11.2020 schärfere Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen in Kraft getreten. Die neuen Grenzwerte basieren auf der REACh-Verordnung der EU, die den weltweit höchsten Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bietet. Die REACh-Verordnung der EU wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen.
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Grüner Deal: Kommission verabschiedet neue Chemikalienstrategie

Am 14.10.2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Die Strategie ist der erste Schritt in Richtung Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt, das im europäischen Grünen Deal angekündigt wurde. Die Strategie wird innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen. Dazu gehört ein Verbot der schädlichsten Chemikalien in Verbraucherprodukten wie Spielzeug, Babyartikeln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Textilien, sofern sie nicht nachweislich unverzichtbar für das Allgemeinwohl sind.
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Textilien: ECHA plant die Beschränkungen von mehr als 1.000 hautsensibilisierenden Stoffen

Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mitteilte, unterstützt der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Vorschlag, die Verwendung von hautsensibilisierenden Stoffen in Textil-, Leder-, Kunstleder- und Pelzartikeln, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, zu beschränken.
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Nonfood-, Holzprodukte und Möbel rechtssicher verkaufen: Jetzt Seminarplatz sichern

Allen Interessierten, die sich einen umfassenden Einstieg in das Thema „rechtssicherer Verkauf von Produkten“ wünschen, empfehlen wir unsere nächsten beiden Seminare.
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