Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Neue Anforderungen für Drohnen, ferngesteuerte Flugmodelle oder Hubschrauber

Seit dem 1.1.2021 gelten neue Regelungen (EU-Drohnenverordnung) für Drohnen, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Für Betreiber gibt es tiefgreifende Änderungen, wie z.B. eine individuelle Registrierung der Drohne. Aber auch Inverkehrbringer sind betroffen. So müssen Drohnen nun in 5 Risikoklassen eingeteilt werden und die technische Ausstattung muss den neuen Gegebenheiten entsprechen. Die Verordnung betrifft alle unbemannten Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft System/UAS), also auch alle Arten von ferngesteuerten Flugmodellen oder Hubschraubern.
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REACH: SVHC-Liste der ECHA erneut erweitert

Am 19. Januar wurde die SVHC-Liste (SVHC = Substances of Very High Concern) um 2 Kandidaten auf nunmehr 211 erweitert. Die SVHCs sind unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt. Materialien, die die dort gelisteten Kandidaten enthalten, müssen den Abnehmern der Materialien gemeldet werden. Seit Jahresanfang muss diese Meldung europaweit über die SCIP-Datenbank der ECHA erfolgen. Die neuen SVHCs werden z.B. in der Li-Ion-Batterietechnik eingesetzt (Eintrag 210) oder in Klebstoffen verwendet (Eintrag 211). Weitere Verwendungszwecke sind eher unspezifisch. Hersteller oder Einführer von Produkten sollten die neuen Kandidaten bewerten und entscheiden, ob eine Materialanalyse erforderlich ist. Bei positivem Befund müsste dann ein Eintrag in die SCIP-Datenbank erfolgen. trade-e-bility kann Hersteller und Einführer von Produkten in der EU hierbei unterstützen.
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UK Declaration of Conformity & Marking (Konformitätserklärung & Kennzeichnung)

Seit dem 1.1.2021 können Waren, die im Vereinigten Königreich (UK, bestehend aus England, Schottland, Wales und Nordirland) in Verkehr gebracht werden und unter bestimmte Produktgesetzgebungen fallen, mit dem UKCA-Zeichen versehen werden (ab dem 1.1.2022 müssen sie das). Produktverantwortliche sollten sich frühzeitig über die Unterschiede zwischen der UKCA- und der EU-CE-Gesetzgebung und -Normung informieren. trade-e-bility kann bei der Vorbereitung der Produktdokumentation unterstützen.
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Video: FFP2-Masken konform verkaufen

In unserem aktuellen Video sprechen wir mit unserem Produkt-Compliance-Experten darüber, welche Dinge Verkäufer von FFP2-Masken beachten sollten, wenn sie ihre Produkte zum Verkauf anbieten. Das Video richtet sich vor allem an Händler, die erstmals FFP2-Masken verkaufen, ist aber auch interessant für "alte Hasen". Zudem erfahren Sie, wie schnell es gehen kann, FFP2-Masken marktfähig zu machen.
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REACH – EU-Projekt findet Schadstoffe in Sportartikeln

Das EU-Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Wie das Umweltbundesamt mitteilt, wurden über das Projekt Sportartikel auf Schadstoffe getestet. 82 Proben aus 13 europäischen Ländern wurden auf sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe“ (= SVHCs = Substances of Very High Concern) untersucht. Darunter fallen z.B. manche Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle oder Alkylphenole. Getestet wurden Produkte wie Gymnastikbälle, Yogamatten, Hanteln, Springseile, Schwimmutensilien, Wasserflaschen oder Gymnastikschuhe. Unsere Empfehlung: Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über die chemischen Inhaltsstoffe Ihrer Produkte.
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Kindermasken müssen frei von giftigen Chemikalien sein

Auch Kinder wollen in Corona-Zeiten geschützt sein. Hier bieten schlecht sitzende FFP2- oder Medizinische Masken oft schlechteren Schutz als extra angepasste Stoffmasken (Community Masken). Für Masken aus Textilien ist aber auf eine Belastung mit giftigen Chemikalien, insbesondere für Kinder, zu achten. Erst im Dezember des letzten Jahres wurde bei einer namhaften Drogeriekette Anilin im Farbstoff einer Community-Maske gefunden. Anilin gilt als krebserregend und bildet gerade für Kinder eine große Gefahr. Unsere Empfehlung: Bei der Herstellung von Kindermasken sollten relevante Sicherheitsanforderungen nachweislich eingehalten werden.
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FFP2-Masken konform verkaufen

Der Aufdruck „FFP2“ allein reicht nicht aus. So müssen neben dem CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer auch die Herstelleradresse und alle von der Norm EN 149 geforderten Inhalte aufgeführt sein. Importeure von FFP2-Masken müssen sich zudem um eine ausreichende Dokumentation zur Maske kümmern sowie weitere Angaben in der Bedienungsanleitung und auf der Verpackung bereitstellen. trade-e-bility unterstützt Importeure bei der Zusammenstellung der Dokumentation und der Einhaltung der gesetzlichen Angaben der Produktkennzeichnung.
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SCIP – Bereits mehr als fünf Millionen Notifizierungen

Wie die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) berichtet, haben Unternehmen bereits mehr als fünf Millionen Notifizierungen an die SCIP-Datenbank übermittelt. Die ECHA wird in den kommenden Monaten damit beginnen, die Daten auf ihrer Website zu veröffentlichen, und diese Funktion wird weiter ausgebaut. Wenn Sie besonders besorgniserregende Stoffe mit einer Konzentration oberhalb von 0,1 g/kg pro Material in Ihren Produkten haben, so müssen Sie dies seit dem 05.01.2021 melden, indem Sie die Konzentrationen, die Bauteile und die Prüfdokumente in die neue SCIP-Datenbank eintragen. In Deutschland ist derzeit nur eine formlose Meldepflicht an die ECHA gemäß § 16f ChemG gefordert, die die Pflicht zur Nutzung der SCIP-Datenbank nicht beinhaltet. Wie lange dieser deutsche Weg durchgehalten werden kann, ist unklar. Sollten Sie sich zukunftssicher aufstellen oder ins EU-Ausland verkaufen wollen, so kommen Sie an der SCIP-Datenbank aber wohl nicht vorbei.
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Video: Product-Compliance im Online-Shop

In unserem aktuellen Video sprechen wir mit unserem Product-Compliance-Experten darüber, welche Fallstricke Betreiber von Online-Shops beachten sollten, wenn sie ihre Produkte im Internet zum Verkauf anbieten. Denn nicht nur AGB, Impressum, Datenschutz und Co. liefern offene Flanken für abmahnwütige Wettbewerber. Auch die Produkte selbst bieten in fast jedem Online-Shop genügend Angriffsfläche. Dafür gibt es eine einfache und kostengünstige Lösung, die im Video besprochen wird. Auch die Frage nach dem günstigen Preis der Lösung wird beantwortet.
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EPREL – Energielabel müssen bis 18.03.2021 getauscht werden

In den ersten beiden März-Wochen (01.–18.03.2021) müssen Händler die Labels für Netzbetriebene Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen, Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, bestimmte Signage-Displays, Waschmaschinen und Waschtrockner austauschen. Dies betrifft sowohl die Produkte in den Geschäften als auch die im Internet angebotenen Produkte. Vorher dürfen nur alte, danach nur neue Energielabel gezeigt werden. Fehlende Labels müssen beim Lieferanten angefordert werden. Gibt es kein neues Label, müssen die betroffenen Geräte bis zum 01.12.2021 abverkauft werden. Bedenken Sie, dass für die neuen Label entsprechende Prüfberichte vorhanden sein müssen, die in die EPREL-Datenbank gestellt werden müssen. Fehlen diese, ist ein neues Labeling nicht möglich. Die Erstellung eines Prüfberichts dauert lange, deshalb agieren Sie bitte zeitnah.
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