8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Koordinierte Maßnahmen zur Produktsicherheit durch EU-Behörden nehmen zu

Wie der Umweltruf/Europaticker berichtet, stieg die Anzahl der Folgemaßnahmen von Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem wie Rückrufaktionen oder die Vernichtung von Produkten gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent auf 4.477. Darüber hinaus arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten verstärkt an der Prüfung von Produkten. Die Kommission wird das Instrumentarium des Schnellwarnsystems weiter modernisieren, um die Verbraucher dazu anzuhalten, die Warnmeldungsdatenbank abzufragen und sichere Kaufentscheidungen zu treffen. Die trade-e-bility GmbH steht für Ihre Fragen zum Thema Produktsicherheit gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
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WEEE Belgien: Neue Geräteliste

Das belgische WEEE-Rücknahmesystem unseres Schwesterunternehmens take-e-way GmbH hat eine erneuerte, ab Juli 2020 gültige Geräteliste veröffentlicht. Die wesentliche Veränderung besteht in der inhaltlichen Erweiterung der Produktliste, welche nun einige zusätzliche Geräte einschließt, die bislang noch nicht in den Geltungsbereich der belgischen WEEE-Gesetzgebung fielen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Produkte betroffen sind.
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TMK Seminare und Webinare 2020 – Jetzt anmelden!

Nach der Corona-bedingten Unterbrechung haben take-e-way und die trade-e-bility GmbH für Sie ein neues umfassendes Seminar-Programm für 2020 entwickelt, das wir in den kommenden Monaten sukzessive erweitern werden.
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E-Zigaretten: Liquids rechtssicher vermarkten!

Der Inverkehrbringer von E-Zigaretten hat immer darauf zu achten, dass sämtliche Inhaltsstoffe bekannt und deklariert sind. Die deutschen Landesuntersuchungsämter führen hier stichprobenweise Überprüfungen durch. Empfehlung: Nicht nur die Hardware der E-Zigarette ist rechtssicher zu vermarkten, sondern gerade auch auf die Liquids muss besonders geachtet werden.
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Corona-Kurzprüfung für PSA-Masken wurde überarbeitet

Für PSA-Masken gibt es schon seit Beginn der Corona-Pandemie ein vereinfachtes Prüfverfahren zur Zulassung von PSA-Masken als medizinische Masken. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) hat nun mit dem Ausgabedatum 2.6.2020 eine neue Revision des Prüfverfahrens veröffentlicht. Neu sind darin u.a. zusätzliche Kriterien an die Kennzeichnung der Masken. Die trade-e-bility GmbH unterstützt Sie bei der Auswahl des geeigneten Marktzugangsverfahrens und der Bewertung der notwendigen Dokumentation.
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BfArM Sonderzulassung von Masken wurde eingeschränkt

Bislang bestand die Möglichkeit, Staubschutz-Atemmasken mit Prüfnachweis für FFP2, KN95 oder N95 durch eine Sonderzulassung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Medizinprodukte für Abnehmer im Gesundheitswesen zu vermarkten. Wie das BfArM meldete, wurden leider über diesen Weg mit Hilfe gefälschter Zertifikate viele Masken in Verkehr gebracht, die nicht halten, was sie versprechen. Zudem ist der Markt zurzeit wieder hinreichend mit regulär zertifizierten Masken versorgt, so dass eine Sonderzulassung nur noch für Masken erteilt wird, für die eine Prüfbescheinigung nach dem Corona-Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) vorliegt. Damit sind KN95- oder N95-Atemschutzmasken vorerst ohne Nachprüfung nicht mehr als Medizinprodukte marktfähig. Die trade-e-bility GmbH unterstützt Sie mit der Sichtung der verfügbaren Dokumente, der Abschätzung der Kosten und der Auswahl des möglichen Marktzugangs.
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Batteriegesetz: Müssen Ihre Batterien zum 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registriert sein?

Anstelle der bisherigen Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt (UBA) tritt eine Registrierungspflicht für Hersteller von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Die Aufgabe der Herstellerregistrierung soll nach einer Beleihung durch das UBA die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) wahrnehmen. Aus Sicht des TMK-Schwesterunternehmens take-e-way ist damit denkbar, dass der Batteriegesetz-Vollzug ab 2021 ähnlich effizient wie beim Elektrogesetz geregelt wird. Vertreiber, Importeure und Hersteller, die ihre Batterien und Akkus bisher noch nicht angemeldet haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden.
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Compliance-Unterstützung für neue Player im Markt der Schutzbekleidung

Für neue Player im Markt der Schutzbekleidung, aber auch für diejenigen, die neue Produkte vermarkten wollen, ist eine professionelle Vorbereitung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wichtig. Die trade-e-bility GmbH unterstützt Sie mit Recherchen zur gesetzlichen Anforderung sowie der normativen Umsetzung.
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Webinar: Einführung in die neue Markt­überwachungs­ver­ord­nung

Dieses Webinar am 9. Juni 2020 von 10 bis 11 Uhr vermittelt Ihnen die Grundlagen der neuen Markt­überwachungs­ver­ord­nung und zeigt Ihnen, wie Sie sich am besten darauf vorbereiten können. Die Teilnahme ist kostenlos.
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Elektrogesetz: Deadline zur Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung erneut um einen Monat nach hinten verschoben

Nach dem 30.04.2020 – eigentlich verspätet – abgegebene Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an dieses weitergegeben.
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