In den ersten beiden März-Wochen (01.–18.03.2021) müssen Händler die Labels für Netzbetriebene Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen, Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, bestimmte Signage-Displays, Waschmaschinen und Waschtrockner austauschen. Dies betrifft sowohl die Produkte in den Geschäften als auch die im Internet angebotenen Produkte. Vorher dürfen nur alte, danach nur neue Energielabel gezeigt werden. Fehlende Labels müssen beim Lieferanten angefordert werden. Gibt es kein neues Label, müssen die betroffenen Geräte bis zum 01.12.2021 abverkauft werden. Bedenken Sie, dass für die neuen Label entsprechende Prüfberichte vorhanden sein müssen, die in die EPREL-Datenbank gestellt werden müssen. Fehlen diese, ist ein neues Labeling nicht möglich. Die Erstellung eines Prüfberichts dauert lange, deshalb agieren Sie bitte zeitnah.
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