8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

SCIP: Achtung, ab 05.01.2021 müssen SVHC-haltige Artikel notifiziert werden

Wie bereits im April berichtet, ist gemäß der European Chemicals Agency (ECHA) ab dem 05.01.2021 gemäß der Änderung der EU-Richtlinie 2018/851 die Notifizierung von SVHC-haltigen Artikeln verpflichtend. SVHC steht für „Substances of Very High Concern“ (besonders besorgniserregende Stoffe). Notifizierungspflichtig sind Artikel, die mehr als 0,1% des Masseanteils von SVHC-Stoffen beinhalten. Auch viele andere Elektro- und Elektronikgeräte können betroffen sein, da auch Schwermetallverbindungen und Flammhemmer in der SVHC-Liste aufgeführt sind. Zur Angabe der in Produkten enthaltenen SVHC-Stoffe ist nun die SCIP (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products))-Datenbank der EU fertig gestellt worden. Die Eingabe der SVHC-Stoffe ist verpflichtend ab dem 5.1.2021. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Notifizierungspflicht vor, damit Sie bzw. Ihre Lieferanten bis zum 05.01.2021 genügend Vorlaufzeit haben.
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Elektromagnetische Verträglichkeit: Achtung, Normen wurden aktualisiert

Am 3.11.2020 wurden durch die EU-Kommission die unter der EMV-Richtlinie 2014/30/EU harmonisierten Normen aktualisiert. Insbesondere für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte, Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Elektrogeräte, elektrische Beleuchtungseinrichtungen und ähnliche Elektrogeräte, Multimediageräte sowie Schaltgeräte gelten nun neue Normerweiterungen. Für die Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte der zuvor genannten Geräte gilt deshalb zu überprüfen, ob die für die Marktkonformität ihrer Produkte zugrunde gelegten Prüfberichte ggf. ihre Gültigkeit verloren haben.
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REACh: Seit 1. November 2020 gelten schärfere Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen

Wie die Europäische Kommission mitteilt, sind am 1.11.2020 schärfere Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen in Kraft getreten. Die neuen Grenzwerte basieren auf der REACh-Verordnung der EU, die den weltweit höchsten Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bietet. Die REACh-Verordnung der EU wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen.
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Grüner Deal: Kommission verabschiedet neue Chemikalienstrategie

Am 14.10.2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Die Strategie ist der erste Schritt in Richtung Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt, das im europäischen Grünen Deal angekündigt wurde. Die Strategie wird innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen. Dazu gehört ein Verbot der schädlichsten Chemikalien in Verbraucherprodukten wie Spielzeug, Babyartikeln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Textilien, sofern sie nicht nachweislich unverzichtbar für das Allgemeinwohl sind.
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Textilien: ECHA plant die Beschränkungen von mehr als 1.000 hautsensibilisierenden Stoffen

Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mitteilte, unterstützt der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Vorschlag, die Verwendung von hautsensibilisierenden Stoffen in Textil-, Leder-, Kunstleder- und Pelzartikeln, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, zu beschränken.
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Nonfood-, Holzprodukte und Möbel rechtssicher verkaufen: Jetzt Seminarplatz sichern

Allen Interessierten, die sich einen umfassenden Einstieg in das Thema „rechtssicherer Verkauf von Produkten“ wünschen, empfehlen wir unsere nächsten beiden Seminare.
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Online-Marktplatz fordert REACh-Erklärung: trade-e-bility bietet Lösungen an

Um die REACh-Erklärung zu validieren, hilft trade-e-bility Ihnen bei der Dokumentenprüfung. Die Erklärung muss unbedingt richtig sein, da sonst Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche durch die Abnehmer drohen und die Ware nicht wie geplant abverkauft werden kann.
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Markt­überwachungs­ver­ord­nung: Online-Märkte nehmen Verkäufer in die Pflicht

Die lange Liste an Vorschriften macht deutlich, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das Thema Markt­überwachungs­ver­ord­nung in Angriff zu nehmen. Sorgen müssen Sie sich jedoch nicht machen. Denn wir haben für Sie vorgesorgt und in den letzten Jahren wirtschaftliche Lösungen entwickelt, die Ihnen ab sofort zur Verfügung stehen, um das Schreckgespenst Markt­überwachungs­ver­ord­nung zu lösen.
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TMK ist jetzt trade-e-bility

Die TMK Retail Service & Consulting GmbH hat ab dem 1. September 2020 einen neuen Firmennamen: trade-e-bility GmbH. Zudem wurde das Leistungsportfolio im Zuge der Neuausrichtung um sieben neue Dienstleistungen erweitert.
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Jetzt REACh beachten: Umweltbundesamt und EU erhöhen Vollzugsdruck

Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten innerhalb der gesetzlichen Frist von 45 Tagen informieren. Europäische Überwachungsbehörden bemängeln die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern nun die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen. Um die Einhaltung der Frist gewährleisten zu können, ist eine Vorbereitung ratsam.
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