Hatten Sie schon einmal Probleme mit einem Produkt, das aufgrund einer falschen Zolltarifnummer nicht einfuhrfähig war? Das kann jedem passieren! Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Angabe der Zolltarifnummer nicht nur eine Formalität ist. Sie beeinflusst auch die Einhaltung von Gesetzen wie REACh, EUDR und CBAM, die bestimmte Anforderungen und Gebühren mit sich bringen können.
Wie viel Spielraum hat der Einführer bei der Angabe der Zolltarifnummer? Und wie verteilen sich die Verantwortlichkeiten in der Zollabwicklung und der Produktverantwortung? In unserem Product Compliance Workshop vom 20. bis 21.11.2024 im Hamburger EAST Hotel werden wir diese Themen zusammen mit unserem Partner ZOBA anhand konkreter Produkte erläutern und gemeinsam klären, was Sie beachten sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Nur noch wenige Plätze stehen zur Verfügung.