Der Rat der Europäischen Union hat die neue Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU Verpackungsverordnung / PPWR) am 16.12.2024 förmlich angenommen. Die förmliche Annahme durch den Rat war der letzte Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 22.01.2024 ist die PPWR am 11.02.2025 in Kraft getreten. Die Anwendung vieler ihrer Bestimmungen beginnt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten im August 2026.
Die PPWR ist für Händler, Hersteller und Erzeuger von Produkten und Verpackungen – neben der EU Batterieverordnung – eines der wichtigen todo-Themen der nächsten Monate. Denn mit der PPWR werden Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Bezug auf ihre ökologische Nachhaltigkeit und Kennzeichnung eingeführt. Um zukünftig Verpackungen und verpackte Produkte rechtskonform in der EU in Verkehr bringen zu können, müssen Händler und Hersteller umfassende Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die Vermeidung von Verpackungen und Verpackungsabfällen, die Wiederverwendung und -befüllung, die Kennzeichnung von Verpackungen, sowie die Sammlung und Verwertung erfüllen.
Aus diesem Grund bietet trade-e-bility allen betroffenen Händlern und Herstellern und Erzeugern von Produkten und Verpackungen eine preiswerte, individuelle und dokumentierte Online-Schulung via TEAMS (ca. 120 min) über die Anforderungen im Einzelnen an und wie Sie in ihrem speziellen Fall (unternehmensindividuelle Betrachtung) damit umgehen können. Aufgrund des großen Interesses an der PPWR empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige und unverbindliche Anfrage der PPWR-Schulung.
Jetzt Ihre persönliche „Fit for PPWR“-Schulung anfragen!
Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen für alle Fragen gerne unter 040/750687-300 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.