13.12.2024 – GPSR: Am 13.12.2024 ist die Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit (Produktsicherheitsverordnung, GPSR) in Kraft getreten. Bereits seit Monaten werden Händler von den großen Online-Marktplätzen darum gebeten, Compliance-Informationen für das Angebot zu übermitteln, für das ein Remissionsrisiko besteht. Zudem sehen Rechtsanwälte in der GPSR ein weiteres Abmahnrisiko. trade-e-bility steht für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
01.01.2025 – Verpackungsgesetz: Unternehmen, die ihre Verpackungsmengen nicht bis zum 31.12.2024 im LUCID Verpackungsregister gemeldet haben und keinen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abschließen, unterliegen einem sofortigen Vertriebsverbot. Das take-e-way Beratungsteam steht gerne für Fragen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.
01/2025 – EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die PPWR wurde am 16.12.2024 von den EU-Mitgliedstaaten angenommen und tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft. Die Anwendung vieler ihrer Bestimmungen beginnt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Das take-e-way Beratungsteam steht gerne für Fragen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.
26.02.2025 – CSRD & CSDDD (Omnibusverordnung): Als Veröffentlichungstermin der Omnibusverordnung zur Straffung von CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) und CSDDD (Lieferkettensorgfaltspflichten) zeichnet sich der 26.02.2025 ab, der Hoffnung auf Deregulierung macht. Die trade-e-bility Managementberatung steht für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
06.05. – 08.05.2025– e-systems Product Compliance Workshop in Frankfurt/Main (Save the Date!) Unser Academy-Team steht Ihnen für Fragen gerne unter 040/750687-300 oder academy@take-e-way.de zur Verfügung.
18.08.2025 – EU-Batterieverordnung: Alle zugelassenen Einzelbatterien und Batterien, die in einem in der EU zum Verkauf angebotenen Produkt enthalten sind, müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein und über eine für die EU verantwortliche Person verfügen. Hersteller von einzeln verkauften Batterien und Batterien, die in einem Produkt enthalten sind, müssen gegenüber Online-Marktplätzen, z.B. Amazon, ihre Compliance nachweisen, indem sie vor dem 18.08.2025 eine Registrierungsnummer angeben. Ab diesem Datum sind die Marktplätze gesetzlich dazu verpflichtet, je nach Land Ihre nicht konformen Angebote zu deaktivieren. trade-e-bility unterstützt Sie gerne mit Leistungen zur EU-Batterieverordnung und steht für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
09.09.2025 – VERE-Jahreshauptversammlung: Voranmeldungen unter info@vereev.de
25.11. – 27.11.2025 – e-systems Product Compliance Workshop in Hamburg (Save the Date!) Unser Academy-Team steht Ihnen für Fragen gerne unter 040/750687-300 oder academy@take-e-way.de zur Verfügung.
30.12.2025 – EUDR-Entwaldungsverordnung: Große Unternehmen müssen die Vorschriften ab dem 30.12.2025, kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30.06.2026 einhalten. Die EUDR zielt darauf ab, die Abholzung durch Importe von Produkten wie Holz, Kautschuk, Rind, Palmöl, Leder, Kakao, Kaffee und Soja zu verhindern, indem Unternehmen Geolokalisierungsdaten vorlegen müssen. Die trade-e-bility Managementberatung steht für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.
Das Beratungsteam von trade-e-bility steht für Ihre Fragen zu den hier aufgeführten Terminen und Neuerungen gerne unter beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 zur Verfügung.