8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

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Neue Vorschriften zur Spielzeug Sicherheit

Hersteller müssen Warnhinweise in den festgelegten Sprachen anbringen und andere Akteure über die Produktkonformität informieren. Importeure müssen Hersteller und Behörden bei Verdacht auf Risiken unterrichten. Ein digitaler Produktpass soll eingeführt werden, der von Grenzkontrollbehörden geprüft werden kann.

Wie der Rat der Europäischen Union berichtet, hat selbiger am 15.05.2024 seinen Standpunkt (Verhandlungsmandat) zur Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug festgelegt, mit der die Vorschriften zum Schutz von Kindern vor Risiken, die bei der Verwendung von Spielzeug entstehen können, aktualisiert werden. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zielen darauf ab, den Schutz vor schädlichen Chemikalien zu verbessern und die Durchsetzungsvorschriften mittels eines neuen digitalen Produktpasses zu stärken. In dem Standpunkt werden der Inhalt des digitalen Produktpasses sowie Warnhinweise dargelegt; zudem wird darin die Zahl der Stoffe erhöht, deren Vorhandensein in Spielzeug verboten ist. Hier finden Sie die wichtigen Punkte:

  • Die Verordnung zur Spielzeugsicherheit soll die Richtlinie aktualisieren und den Schutz vor schädlichen Chemikalien verbessern.
  • Das Verbot von karzinogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen wird auf endokrine Disruptoren und andere gefährliche Chemikalien ausgeweitet.
  • Die Durchsetzung der Vorschriften für importiertes Spielzeug soll verbessert werden, um unsichere Spielzeuge auf dem EU-Markt zu verringern.
  • Ein digitaler Produktpass soll eingeführt werden, der von Grenzkontrollbehörden geprüft werden kann.
  • Die Kommission kann die Verordnung anpassen und gefährliches Spielzeug vom Markt nehmen.
  • Die Pflichten der Wirtschaftsakteure werden an die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und den Online-Verkauf angepasst.
  • Hersteller müssen Warnhinweise in den festgelegten Sprachen anbringen und andere Akteure über die Produktkonformität informieren.
  • Importeure müssen Hersteller und Behörden bei Verdacht auf Risiko unterrichten.
  • Fulfilment-Dienstleister gelten als Wirtschaftsakteure und ihre Pflichten werden auf ihre Rolle in der Lieferkette beschränkt.
  • Online-Marktplätze müssen die CE-Kennzeichnung, Warnhinweise und Links zum digitalen Produktpass bereitstellen.
  • Der Begriff „digitaler Produktpass“ wird definiert und technische Anforderungen werden festgelegt.
  • Das Verbot von CMR-Stoffen wird auf harmonisierte Einstufungen beschränkt.
  • Verbote für Hautallergene, Spielzeug mit Biozid-Funktion und die Behandlung von Spielzeug mit Biozidprodukten werden eingeführt.
  • Die Vorschriften für allergene Duftstoffe in Spielzeug werden aktualisiert.

Nächste Schritte: Mit der festgelegten allgemeinen Ausrichtung wird die Verhandlungsposition des Rates formalisiert. Der Ratsvorsitz erhält ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die aufgenommen werden, sobald das Parlament in seiner neuen Zusammensetzung seinen Standpunkt festgelegt hat.

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