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RoHS: Einige Ausnahmen für Blei sind am 21.07.2021 ausgelaufen

Wenn Sie Bauteile aus Aluminium, verzinktem Stahl sowie Kupfer mit Bleilegierung oder Blei in Keramik von Kondensatoren einsetzen, empfehlen wir dringend eine Überprüfung der Dokumentation, da Ihr Produkt möglicherweise nicht mehr marktfähig ist.

Die RohS-Richtlinie 2011/65/EU regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Darunter fallen Substanzen wie Blei, Chrom und Phthalate. Um den Herstellern u. a. die Substituierung gefährlicher Stoffe in ihren Produkten zu erleichtern, werden in Anhang III der Richtlinie verschiedene Ausnahmen und Übergangsfristen definiert. Eine in der Praxis häufig angewendete Ausnahme betrifft Blei als Legierungselement. Hier liefen am 21.07.2021 wichtige Übergangsfristen ab. Viele elektrische Verbraucherprodukte sind davon betroffen.

Überprüfen Sie Ihr Portfolio an Elektroprodukten, ob Sie von dem Auslaufen der Übergangsfristen betroffen sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Blei als Legierungselement in einem Massenanteil von über 0,1% in einem homogenen Bauteil einsetzen. Wenn Sie Bauteile aus Aluminium, verzinktem Stahl sowie Kupfer mit Bleilegierung oder Blei in Keramik von Kondensatoren einsetzen, empfehlen wir dringend eine Überprüfung der Dokumentation, da Ihr Produkt möglicherweise nicht mehr marktfähig ist.

trade-e-bility hält Sie über die aktuellen Änderungen der RoHS-Richtlinie für Ihre Elektroprodukte auf dem Laufenden und unterstützt Sie bei der Bewertung der Prüfberichte und anderer Produktdokumentationen.

Für Fragen zum Thema RoHS steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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