Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

×

Reparierbarkeit von Produkten - was sind die nächsten Anforderungen?

Bislang gibt es seitens der EU bereits Verordnungen zu mehreren Gerätegruppen wie Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und -trockner, Wäschetrockner und Staubsauger, die die Verfügbarkeit von Ersatzteilen von bis zu 10 Jahren vorgeben; für die ersten 3 Gruppen ist dies auch schon seit März letzten Jahres in Kraft.

Wie tagesschau.de am 25.01.2022 meldete, ist es Absicht von Verbraucherschutzministerin Lemke, die Lebensdauer von Produkten transparenter zu machen. Ein “Reparierbarkeitsindex” soll dabei helfen. Bislang gibt es seitens der EU bereits Verordnungen zu mehreren Gerätegruppen wie Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und -trockner, Wäschetrockner und Staubsauger, die die Verfügbarkeit von Ersatzteilen von bis zu 10 Jahren vorgeben; für die ersten 3 Gruppen ist dies auch schon seit März letzten Jahres in Kraft.

In die Reparierbarkeit eines Geräts gehen aber auch Faktoren ein wie Verfügbarkeit von Reparieranweisungen, Einfachheit des Austausches von Ersatzteilen oder Preis der Ersatzteile. Wie so etwas umgesetzt werden kann, zeigt folgendes Beispiel: Seit Januar 2021 gibt es bereits einen Reparaturindex zwischen 0 und 10 in Frankreich. Je höher der Index, desto leichter die Reparatur. Dieser Index wird beim Kauf eines Produkts angegeben und soll die Kaufentscheidung beeinflussen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Verbraucherschutzministerium auf einen nationalen Index für Deutschland setzt oder das Thema europaweit angeht.

Auf betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Fulfilmentdienstleister kommen jedenfalls neue Herausforderungen zu. Eine sorgsame Beobachtung der Gesetzgebungsinitiativen ist anzuraten.

trade-e-bility informiert Sie rechtzeitig über Änderungen gesetzlicher Produktanforderungen und hilft bei der bedarfsgerechten Umsetzung.

Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

sales@trade-e-bility.de