Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

×

Freiheitsstrafe durch PFAS droht

Geldbußen bis 50.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren drohen. PFAS sind bekannt für ihre wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften. Betroffen sind Bedarfsgegenstände, Spielwaren, Verpackungen sowie zahlreiche Verbraucherprodukte wie Kosmetika und Textilien.

Wie die Rechtsanwälte von Noerr berichten, bringt die Neufassung der Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV), die am 18.01.2025 in Kraft trat, für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten wichtige Änderungen im Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) mit sich. Diese Stoffe, bekannt für ihre wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften, sind in zahlreichen Verbraucherprodukten wie Kosmetika und Textilien enthalten. Aufgrund ihrer hohen Persistenz stellen sie jedoch erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit dar, weshalb sie bereits durch die EU-Verordnungen REACH und POP reguliert werden.

Die neue ChemSanktionsV schließt eine zuvor bestehende Strafbarkeitslücke, die durch Verweise auf nicht mehr gültige Verordnungen entstanden war. Nun werden Verstöße gegen die in der POP-Verordnung gelisteten Stoffe, einschließlich PFAS, in den §§ 10 und 11 der ChemSanktionsV geregelt. Zuwiderhandlungen können folgende Konsequenzen haben:

  • Strafrechtliche Sanktionen: Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße, wie Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung von PFAS, können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden. Bei Bedarfsgegenständen wie Spielwaren, Verpackungen oder auch Reinigungs- und Pflegemitteln drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren; bei Gesundheitsgefährdung sogar bis zu fünf Jahren. Auch der Versuch solcher Verstöße ist strafbar.
     
  • Bußgeldrechtliche Sanktionen: Verstöße bei der Abfallbewirtschaftung von in Anhang IV der POP-Verordnung genannten Stoffen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Für Unternehmen ist es daher essenziell, die Einhaltung der verschärften Regelungen sicherzustellen, um empfindliche Sanktionen zu vermeiden. trade-e-bility bietet bzgl. PFAS und anderer schädlicher Substanzen, insbesondere für Händler und Hersteller von Spielzeug, eine preiswerte Marktfähigkeitsprüfung an.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen für Fragen zu PFAS gerne unter 040/750687-300 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, jederzeit auf dem aktuellen Wissensstand zu sein. Hierfür empfiehlt sich der Product Compliance Workshop vom 6. bis 8. Mai 2025 in Frankfurt am Main. Jetzt schnell bis 31.03.2025 buchen und 20 % Early Bird Rabatt sichern! Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier: https://academy.e-systems.eu/events/fcd2b2d0f6

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

sales@trade-e-bility.de