Die EU Kommission will Nachhaltigkeitspflichten massiv vereinfachen und damit die Einsparung von Bürokratiekosten in Höhe von 6 Milliarden Euro für Unternehmen bewirken, so berichtet die Kommission. Der mit großen Erwartungen für eine Entbürokratisierung verbundene „Omnibus 1“ Entwurf (trade-e-bility berichtete) wurde planmäßig am 26.02.2025 veröffentlicht und enthält konkrete, für Händler, Hersteller und vor allem für KMU weitreichende Änderungen. Hier die wichtigsten Aspekte in aller Kürze:
1. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Etwa 80 % der Unternehmen sollen aus dem Geltungsbereich der CSRD heraus fallen, wodurch sich die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Unternehmen konzentrieren, die die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben.
2. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Der Starttermin für die Sorgfaltspflichten soll für die größten Unternehmen auf Mitte 2028 verschoben werden. Unternehmen müssen sich hauptsächlich auf ihre direkten Lieferanten konzentrieren, wobei Bewertungen alle fünf Jahre statt jährlich durchgeführt werden sollen.
3. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Importeure, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr einführen, sollen von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen werden, was insbesondere KMU zugutekommen könnte. Für betroffene Unternehmen sollen die Anforderungen an die Berechnung der Emissionen und die Berichterstattung vereinfacht werden.
Vor diesem Hintergrund berichten einige beobachtende Publikums-Medien bereits vom Ende des Green Deal. Doch Vorsicht: Sorgfalts- und Nachhaltigkeitspflichten sind nach wie vor in kommenden oder in Kraft befindlichen EU Rechtsvorschriften enthalten, zum Beispiel in der EU Batterieverordnung (EU BattVO), EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), Konfliktmineralien-Verordnung (EU) 2017/821, EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zwangsarbeit oder Abfallrahmenrichtlinie, um Beispiele zu nennen.
Zudem haben sich bei der politischen Einflussnahme auf EU Ebene inzwischen zwei Lager betroffener Unternehmen etabliert, die in die Befürworter der Bürokratiereduzierung und jene der Verfechter der Verantwortung für Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten, Menschenrechte und Umwelt untergliedert werden können. Darunter sind nicht nur Verbände und Initiativen, sondern vor allem auch Unternehmen wie die Cocoa Coalition, die bereits große Anstrengungen und Investitionen für die Umsetzung der umfassenden Pflichten unternommen haben und jene als festen Bestandteil ihrer Marken- und Vertriebsstrategie als DNA ihrer Unternehmen betrachten. Hier bleibt abzuwarten, ob sich letztere Unternehmen künftig eigene Standards bei der Auswahl ihrer Handelspartner auferlegen, die unabhängig vom Entfall verbindlicher EU Vorschriften angewendet werden – und entsprechende Auswirkungen auf ihre Lieferanten haben.
Der Omnibus Entwurf der Kommission muss nun im üblichen Trilogverfahren Parlament und Rat passieren. Die Kommission hat um beschleunigte Bearbeitung gebeten. Mit inhaltlichen Änderungen ist durchaus zu rechnen. Zudem lässt der EU Kompass für Wettbewerbsfähigkeit Raum für weitere, bislang nicht im Detail definierte Bürokratiereduzierungen von bis zu 35%. In dieser volatilen Situation stellt sich die Frage: Wie weiter mit all den sich ständig ändernden Vorschriften und der anhaltenden Unsicherheit umgehen?
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