Der Rat der Europäischen Union hat auf seiner Webseite die „Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“ veröffentlicht. LexBlog berichtet, dass die Ankündigung nach dem Treffen der EU-Staatschefs und der Europäischen Kommission in Budapest erfolgte.
Die Budapester Erklärung betont unter anderem die Dringlichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der EU angesichts geopolitischer und wirtschaftlicher Herausforderungen zu stärken. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein erheblicher Abbau des Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwands angestrebt. Dazu soll die EU im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten um 25 % vorlegen. Der Fokus liegt zudem auf der Vereinfachung von Regelungen, der Förderung von Innovation, Digitalisierung und Technologien sowie dem Ausbau eines stabilen Binnenmarkts, um Unternehmen bessere Wachstumsbedingungen zu bieten. Förderung von Forschung, Energie und Kreislaufwirtschaft sollen ebenfalls zentrale Maßnahmen sein.
LexBlog berichtet weiter, dass die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 08.11.2024 ankündigte, dass bestimmte bestehende und künftige EU-ESG-Berichtspflichten in einer „Omnibus“-Verordnung zusammengefasst und deren Anforderungen gestrafft werden sollten. In dem Zusammenhang werden unter anderem die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht für die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSDDD) genannt. Jedoch deutet von der Leyens Ankündigung, dass der Inhalt der CSRD- bzw. CSDDD-Verordnung beibehalten wird, darauf hin, dass die kombinierte Omnibus-Verordnung die wesentlichen Berichtspflichten für Unternehmen nicht verringern wird. Die neue Omnibus-Verordnung soll 2025 veröffentlicht werden.
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