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Ökodesign Verordnung in Kraft

Der Anwendungsbereich wird von energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten ausgeweitet, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die ersten neuen Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, sind unter anderem Textilien, Schuhe und Möbel.

Wie das Umweltbundesamt informiert, ist die neue Ökodesign Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) am 18.07.2024 als zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deal in Kraft getreten (trade-e-bility berichtete: Ökodesign Verordnung kommt). Sie ersetzt die EU-Ökodesign-Richtlinie und bildet einen Rahmen für ökologische Mindestanforderungen an Produkte für den Europäischen Markt und soll dadurch viel Energie einsparen. Der Fokus wird auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert, damit künftig auch vermehrt Rohstoffe gespart werden.

Der Anwendungsbereich wird von bislang energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten ausgeweitet, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Die ersten neuen Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, sind Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien. Im Bedarfsfall werden dann Durchführungsverordnungen für die jeweiligen Produktgruppen durch die EU-Kommission veröffentlicht.

Ausnahmen von der Verordnung gibt es nur für wenige Produktbereiche (z.B. Fahrzeuge und Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung). Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware.

Die neuen Anforderungen decken den gesamten Lebenszyklus eines Produktes ab und sollen der Stärkung von Kreislaufwirtschaft und Produktlebensdauer dienen, darunter Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO2- bzw. Umweltfußabdruckes. Durch die Einführung digitaler Produktpässe, zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, sollen diese Informationen für die Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucher, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden.

Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbrauchern soll weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen. Sie wird um Informationen oder auch Indizes, u.a. zu Reparierbarkeit, Funktionsbeständigkeit und CO2-Fußabdruck, ergänzt.

Auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten zukünftig Ökodesign-Kriterien, um die Beschaffung nachhaltigerer Produkte zu fördern. Allein dieser Aspekt belegt die Tragweite von Ökodesign für Handel und Hersteller.

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