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BAFA ermittelt Lieferkettengesetz Verstöße

Die Rechtsanwaltskanzlei Noerr berichtet über die Ermittlung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegen 58 deutsche Unternehmen wegen möglicher Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Ab dem 01.01.2024 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettengesetzes erfüllen. Damit vergrößert sich auch die Zahl der indirekt vom LkSG betroffenen bzw. KMU Unternehmen.

Hintergrund der Ermittlungen war zunächst ein Streik der Lkw-Fahrer eines polnischen Transportunternehmens, unter anderem wegen menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen ihres Arbeitgebers, worauf hin Bundesarbeitsminister Heil auf eine Sonderprüfung durch das BAFA auf Grundlage des LkSG hinwirkte. Im September 2023 stellten BAFA-Mitarbeiter zahlreiche Frachtbriefe als Beweiszwecke sicher und werteten diese aus. Dabei stellte sich heraus, dass 58 deutsche Unternehmen, die nach dem LkSG verpflichtet sind, die Dienste des Transportunternehmens in Anspruch nahmen. Laut Noerr belegt der Fall, dass das erst jüngst in Kraft getretene LkSG bereits als Einfallstor für behördliche Ermittlungsmaßnahmen genutzt wird, und empfiehlt Risiken oder etwaige Verletzungen ordnungsgemäß aufzuklären und ggf. die adäquaten Maßnahmen zu ergreifen.

Zudem meldet das BAFA, dass ab dem 01.01.2024 Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen müssen. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten. Damit vergrößert sich auch die Zahl der indirekt vom LkSG betroffenen bzw. KMU Unternehmen, die aufgrund ihrer Abnehmer in Zugzwang geraten, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Bußgelder und der Ausschluss von öffentlicher Beschaffung sind möglich.

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