Wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) berichtet, gelten seit September in der EU strengere Regeln für Laserpointer gemäß der neuen Norm EN 50689. Nur noch Laserpointer der Laserklassen 1 und 2 mit einer maximalen Leistung von 1 Milliwatt (1mW) sind erlaubt. Die Laserklassen 1M und 2M entfallen für Laserpointer. Ziel ist, die Produktsicherheit zu erhöhen und Risiken wie Augenverletzungen sowie Gefährdungen im Straßen- und Flugverkehr zu minimieren. Wesentliche Punkte:
Beschränkungen: Laserpointer dürfen nur noch Laserklassen 1 und 2 angehören, mit einer maximalen Leistung von 1mW.
Marktüberwachung: Die neue Norm erleichtert die Überprüfung der Konformität und verhindert den Verkauf nicht zugelassener oder falsch klassifizierter Produkte.
Empfehlungen:
- Stellen Sie sicher, dass Laserpointer korrekt gekennzeichnet sind und den neuen Vorgaben entsprechen.
- Vermeiden Sie den Verkauf von Produkten, die in Safety Gate oder nationalen Warnlisten als gefährlich eingestuft wurden.
- Achten Sie auf klare Leistungshinweise und Warnhinweise auf den Produkten.
Händler und Hersteller sollten die neuen Anforderungen dringend umsetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Sie verkaufen Laserpointer und sind betroffen? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne für Ihre Fragen unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.