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Importeure sollen für defekte Produkte haften

Erhält jemand einen beschädigten Artikel, soll der Importeur oder der Bevollmächtigte des Herstellers dafür haften. Auch Firmen, die sich um die Lagerung oder den Versand einer Bestellung kümmern, könnten für Schäden in die Verantwortung gezogen werden.

Wie das Handelsblatt oder auch ChannelObserver berichten, haben sich die Botschafter der EU-Länder am 14.06.2023 auf eine gemeinsame Position zu einem neuen Gesetz für die Haftung bei fehlerhaften Produkten geeinigt, da immer öfter bei Herstellern gekauft werde, die nicht in der EU säßen. In solchen Fällen soll der gleiche Schutz für Verbraucher gelten wie bei Produkten von EU-Firmen und der Importeur oder der Bevollmächtigte des Herstellers sollen künftig haftbar gemacht werden können sowie in letzter Instanz auch Firmen, die sich um die Lagerung oder den Versand einer Bestellung kümmern.

In einem nächsten Schritt stimmt das Europaparlament über seine Position zur Richtlinie ab, dann muss noch ein endgültiger Text ausgehandelt werden.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne mit Lösungen für die Absicherung Ihres Verkaufs im Bereich Produkthaftung, Produktsicherheit und Produktkonformität zur Verfügung: 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de

„Worum geht es beim Entwurf der Produkthaftungsrichtlinie?“ ist das Thema am Freitag, dem 21.07.2023, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen.

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Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
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Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

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