8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Grüner Punkt in Frankreich legal

In der Praxis kann der Grüne Punkt verwendet werden. Dennoch ist anzunehmen, dass die französische Regierung der Kommission ein gut formuliertes Verbot vorlegen wird.

take-e-way hatte 2021 ausführlich über aktuelle Informationen und Hintergründe über die Verwendung des Grünen Punkts bzw. die neuesten Entwicklungen des Verpackungsgesetzes in Frankreich berichtet. Heute wollen wir Sie über die aktuelle Entwicklungen zum Thema informieren.

Wie die Produktkanzlei berichtet, wurden die beiden Ministerialerlasse aus dem Jahr 2020 vom Gerichtshof im Wesentlichen aus verfahrensrechtlichen Gründen für nichtig erklärt, die den Grünen Punkt als verwirrend hinsichtlich der Sortierregeln einstuften bzw. sanktionierten (siehe CE, 30. Juni 2023, Nr. 449.872 – 450.134 – 450.158). Die Begründung des Conseil d’Etat stützt sich auf die Richtlinie (EU) 2015/1535, wonach die Europäische Kommission über jeden Entwurf einer „technischen Vorschrift“, die die Mitgliedstaaten zu erlassen beabsichtigen, informiert werden muss (siehe Art. 5 der Richtlinie).

In der Praxis kann der Grüne Punkt demnach verwendet werden. Dennoch ist anzunehmen, dass die französische Regierung der Kommission ein gut formuliertes Verbot vorlegen wird. Angesichts der aktuellen Situation ist es ratsam, bei Unsicherheit bzgl. der Verwendung des Grünes Punktes eine Prüfung der eignen Produkt- bzw. Verpackungskennzeichnung vorzunehmen zu lassen.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Treten Sie mit uns in Verbindung

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Oliver Friedrichs
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