Die seit dem 13.12.2024 geltende EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) hat für Händler und Hersteller von Produkten erhebliche Änderungen mit sich gebracht. Allerdings bestehen weiterhin einige Irrtümer über die neuen Regelungen. Onlinehändler News berichtet über die aus Sicht des Portals 7 größten GPSR Missverständnisse, die demnach wären:
- Die Risikoanalyse muss mit dem Produkt versandt werden.
- Ich kann mich einfach selbst als Hersteller angeben.
- Für jedes Produkt muss es Warn- und Sicherheitshinweise geben.
- Ich muss vor jedem erdenklichen Risiko warnen.
- Ich muss alle meine Zwischenhändler offenlegen.
- Für CE-pflichtige Produkte gilt die GPSR nicht.
- Das CE-Zeichen ist ein Warn- und Sicherheitshinweis.
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