Wie das EU Parlament berichtet, hat das Parlament am 17.12.2024 die vorläufige politische Einigung mit dem Rat zur Verschiebung der neuen EURD Vorschriften mit 546 Stimmen zu 97 bei 7 Enthaltungen angenommen (trade-e-bility berichtete: EUDR auf 2025 verschoben):
„Große Marktteilnehmer und Händler müssen nun ab dem 30. Dezember 2025 die Verpflichtungen dieser Verordnung einhalten, und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das zusätzliche Jahr soll Unternehmen weltweit helfen, die Regeln von Anfang an reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.“, so das Parlament.
Damit die einjährige Verschiebung in Kraft treten konnte, musste der vereinbarte Text noch vom Rat gebilligt und bis Ende 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, was am 19.12.2024 erfolgte.
Die EUDR zielt darauf ab, die Abholzung durch Importe von Produkten wie Holz, Kautschuk, Rind, Palmöl, Leder, Kakao, Kaffee und Soja zu verhindern, indem Unternehmen Geolokalisierungsdaten vorlegen müssen.
Achtung, der finale Text ist unverändert, entspricht dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission und hat damit nichts von seiner ursprünglich für 2024 erwarteten Brisanz verloren. Die betroffenen Unternehmen sind angehalten, die gewonnene Zeit zur Umsetzung der EUDR Konformität zu nutzen, um nicht in einem Jahr wieder vor denselben Umsetzungsproblemen zu stehen.
Ist Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen? Jetzt schnell aktiv werden! Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.