8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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EUDR Entscheidung im November

Der Vorschlag der EU-Kommission, den Geltungsbeginn der EUDR Entwaldungsverordnung um 12 Monate zu verschieben, hat breite Zustimmung gefunden. Wenn Parlament und Rat keine substanziellen Änderungen fordern, könnten die Verhandlungen zügig abgeschlossen werden.

Wie table.media informiert, macht der Vorschlag Fortschritte, die EU-Regeln gegen Abholzung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben (trade-e-bility berichtete: EUDR Entwaldungsverordnung wird verschoben?). Vertreter der Mitgliedstaaten könnten bis Ende Oktober darüber abstimmen, möglicherweise bereits am 23.10.2024. Das Parlament könnte im November folgen, wenn ein Dringlichkeitsverfahren genutzt wird, bei dem das Plenum direkt abstimmt. Laut trade-e-bility Informationen aus beteiligten Kreisen könnte es sich dabei um den 19. oder 20.11.2024 handeln. Der Vorschlag der EU-Kommission hat breite Zustimmung gefunden, und wenn Parlament und Rat keine substanziellen Änderungen fordern, könnten die Verhandlungen zügig abgeschlossen werden. Das ursprüngliche Startdatum der EUDR war der 30.12.2024, bis dahin soll die Verschiebung finalisiert werden.

Der EU Rat hat sich bereits am 16.10.2024 darauf geeinigt, den Geltungsbeginn um 12 Monate zu verschieben. Sofern auch das Europäische Parlament zustimmt, würden die Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung ergeben, daher wie folgt gelten:

  • ab dem 30.12.2025 für große Marktteilnehmer und Händler
  • ab dem 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen

Nächste Schritte: Der Rat wird nun seinen Standpunkt an das Europäische Parlament übermitteln, damit auch dieses seinen eigenen Standpunkt festlegt. Ziel ist es, dass beide Gesetzgeber die geänderte Verordnung formell annehmen. Nachfolgend soll sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, um noch vor Jahresende in Kraft zu treten.

Ist Ihr Unternehmen von der EUDR betroffen? Jetzt aktiv werden. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Achtung: Als take-e-way/trade-e-bility-Kunde oder VERE e.V. Mitglied können Sie kostenlos am 19.11.2024 im Hamburger East Hotel am 8. VERE Podiums-Event teilnehmen und mit Vertretern von Bundeswirtschaftsministerium, Stiftung EAR, Verpackungsregister, Verbraucherschutzbehörde, Otto, Osapiens, Hagebau, Berlin Brands Group und vielen anderen zum Thema „Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft“ diskutieren und wertvolle Kontakte für Ihr Geschäft knüpfen. Auch das Thema EUDR wird umfassend erörtert:

  • CSDDD, EUDR, CBAM – Herausforderungen im Lieferanten- und Datenmanagement (Alberto Zamora Pueyo, Osapiens)
  • EUDR, BattVO, ÖkodesignVO, GPSR, EPR – Umsetzung der Product-Compliance-Anforderungen im Unternehmen aus Sicht des Onlinehandels (Alexander Rhetz, Otto (GmbH & Co.KG) und Dipl.-Ing. Jörg Swienty, Berlin Brands Group)
  • LkSG, CSDDD, CSRD, EUDR, BattVO, CBAM, etc. – Bestehende und kommende Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten im Überblick – ist der Mittelstand raus? (Dipl.-Ing. Jens Haasler, M.Sc. Christopher Blauth, trade-e-bility)

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Oliver Friedrichs
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