Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

EU Verpackungskennzeichnung in jedem Land anders

Vor allem die Entsorgungskennzeichnungen seien ein „totales Chaos“. Jedes Land macht was anderes, hat oder plant sein eigenes Logo oder versucht vor allem Verwechslungen mit Verpackungskennzeichnungen anderer EU Länder zu vermeiden.

In jüngeren Gesprächen beklagen unsere Kunden immer wieder ihre Probleme mit den Anforderungen der verschiedenen EU Mitgliedstaaten zur Kennzeichnung von Verpackungen. Vor allem die Entsorgungskennzeichnungen seien ein „totales Chaos“. Jedes Land macht was anderes, hat oder plant seine eigene Kennzeichnung oder versucht vor allem Verwechslungen mit Verpackungskennzeichnungen anderer EU Länder zu vermeiden. Selbst die Länder, die gesetzlich relativ identische Kennzeichnungspflichten umsetzen (z.B. Italien / Bulgarien), verlieren sich dann in unterschiedlichen Details (Benutzerhinweise vs. zusätzliche Logos – Tidy Man).

Im Fokus der Diskussion stehen Länder wie zum Beispiel Frankreich (Triman), Italien, Bulgarien, Slowenien, Polen oder die Slowakei, aber auch weitere Länder, die mittelfristig eine Umsetzung planen.

Ein Hochregal für jedes Land?

Oft berichten global aufgestellte Unternehmen mit komplexen Lieferketten über Probleme. Umwelt- und Compliance-Manager international handelnder Unternehmen überlegen, ein eigenes Hochregal für jedes Land einzuführen, um Ware nicht in das falsche Land zu schicken.

Händler berichten zwar über eine Entspannung bei Problemen mit dem grünen Punkt, da er überwiegend abgeschafft wurde bzw. auf absehbare Zeit abgeschafft wird, wie zum Beispiel in Spanien. Dafür ergeben sich andere Herausforderungen. So müssen teilweise Verpackungseinheiten gekennzeichnet werden, was ökologisch fragwürdig ist und das Umlabeln beim Verkauf in andere Länder noch komplizierter macht. Auch die Vorlagen zum richtigen Kennzeichnen der Verpackungen sind ein Thema für sich, wie das Beispiel Triman/Frankreich zeigt: Die Vorlagen bekommt man erst zur Verfügung gestellt, wenn man dort registriert ist. Wenn Firmen in Frankreich verkaufen, deren Distributor registriert ist, aber sie selbst nicht, können sie die Vorlagen nicht direkt beziehen, was sehr kompliziert ist und zu Nachkleben/Überkleben bzw. Nachetikettieren führen kann.

Kommt die einheitliche EU-Kennzeichnung?

Laut dem VERE Verband ist denkbar, dass es mit der geplanten EU-Verpackungsverordnung ein einheitliches Logo bzw. eine europäische Kennzeichnungsverordnung geben wird. Hierbei könnte es zu einem spannenden Rennen zwischen der französischen (Triman) und italienischen / bulgarischen (alphanumerische Codes) Umsetzung kommen.

Kennzeichnung der Verpackung ist nur ein Aspekt

Das Thema betrifft bei weitem nicht nur die Kennzeichnung der Informationsträger Verpackung oder Produkt, sondern auch die konformen Angaben im Onlineshop und in der Gebrauchsanweisung, z.B. CLP-Kennzeichnung, Ökodesignkennzeichnung, Energieeffizienzlabel, CE-Zeichen, WEEE-Kennzeichnung, Herstellerangabe, UN 38.3 Kennzeichnung von Batterien oder die Entsorgungskennzeichnungen (z.B. Triman, Möbiusschleife, Tidyman, 97/129/EC, Sortierhinweise).

Hilfe und Beratung bei Fragen

Sollten Sie eine Registrierung in der EU als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung .

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

beratung@trade-e-bility.de