8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffĂ€hig in die Zukunft"
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Entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft

Die Verordnung erlegt HĂ€ndlern eine Sorgfaltspflicht auf, wenn sie unter anderem Holz, Leder und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Möbel) in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausfĂŒhren. Kleine Unternehmen werden von einer lĂ€ngeren Anpassungsfrist profitieren.

Wie die EU Kommission berichtet, haben Unternehmen und HĂ€ndler in der EU seit dem 29.06.2023 nun 18 Monate Zeit, sich auf neue Regeln zu entwaldungsfreien Lieferketten einzustellen. Diese sind nach Zustimmung des EuropĂ€ischen Parlaments und der EU-Staaten in Kraft getreten. Sie sollen sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und WaldschĂ€digung in der EU und anderswo in der Welt beitragen.

Die Verordnung ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den RĂŒckgang der Artenvielfalt. Sie erlegt allen betroffenen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auf, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausfĂŒhren: unter anderem Holz, Leder und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Möbel). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer grĂŒndlichen FolgenabschĂ€tzung ausgewĂ€hlt, in der sie als Hauptursache fĂŒr die Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft ermittelt wurden.  

HĂ€ndler mĂŒssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (also auf FlĂ€chen erzeugt, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlĂ€gigen Rechtsvorschriften) sind. Die Unternehmen werden auch verpflichtet sein, genaue geografische Informationen ĂŒber die landwirtschaftlichen NutzflĂ€chen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Erzeugnisse erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften ĂŒberprĂŒft werden können. Die Mitgliedstaaten mĂŒssen sicherstellen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zu wirksamen und abschreckenden Sanktionen fĂŒhrt.

Die Liste der erfassten Rohstoffe wird regelmĂ€ĂŸig ĂŒberprĂŒft und aktualisiert, wobei neue Daten wie sich verĂ€ndernde Entwaldungsmuster berĂŒcksichtigt werden.

Kleine Unternehmen werden von einer lÀngeren Anpassungsfrist profitieren.

Die Kommission wird ein Benchmarking-System einfĂŒhren, bei dem die LĂ€nder oder Teile davon und ihr Risiko fĂŒr Entwaldung und WaldschĂ€digung â€“ hoch, normal oder gering – unter BerĂŒcksichtigung der Ausweitung der Landwirtschaft bei der Erzeugung der sieben Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte bewertet werden. Verpflichtungen fĂŒr Unternehmen hĂ€ngen von der Höhe des Risikos ab. 

Jens Haasler steht Ihnen gerne unter beratung@trade-e-bility.de fĂŒr Fragen zur VerfĂŒgung. Mehr zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie unter https://www.trade-e-bility.de/leistungen/lieferketten-nachhaltigkeit/

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