Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) informiert, übernimmt diese eine neue Rolle zur Verbesserung der Sicherheit von Verpackungsmaterialien. Die ECHA wird schädliche Chemikalien in Verpackungen identifizieren und auf Anfrage Beschränkungen für deren Verwendung vorschlagen. Diese Aufgaben ergeben sich aus der neuen EU Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die am 11.02.2025 in Kraft getreten ist (trade-e-bility berichtete: Verpackungsverordnung in Kraft getreten).
Die EU Verpackungsverordnung bringt neue Aufgaben für die ECHA mit sich. Die erste Aufgabe besteht darin, die Europäische Kommission durch die Erstellung einer Studie zu unterstützen, in der besorgniserregende Chemikalien in Verpackungen und verwandten Komponenten identifiziert und bewertet werden, wie sich diese Chemikalien auf deren Sicherheit, Wiederverwendung und Recycling auswirken. Die ECHA soll der Kommission bis Ende September 2026 ihren Beitrag vorlegen. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die Kommission dann geeignete Folgemaßnahmen prüfen, einschließlich möglicher Beschränkungen der Verwendung von Stoffen in Verpackungsmaterialien, die ein Gesundheits- oder Umweltrisiko darstellen. Diese Beschränkungen werden dem bestehenden REACH-Beschränkungsverfahren folgen. Durch diese Arbeit wird die ECHA dazu beitragen, Menschen und die Umwelt besser vor schädlichen Chemikalien in Verpackungen zu schützen und eine sichere Wiederverwendung und ein nachhaltiges Recycling zu fördern.
Aus diesem Grund bietet trade-e-bility allen betroffenen Händlern, Herstellern und Erzeugern von Produkten und Verpackungen eine preiswerte, individuelle und dokumentierte Online-Schulung via TEAMS (ca. 120 min) über die Anforderungen im Einzelnen an und wie Sie in ihrem speziellen Fall (unternehmensindividuelle Betrachtung) damit umgehen können. Aufgrund des großen Interesses an der PPWR empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige und unverbindliche Anfrage der PPWR-Schulung.
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