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CSRD Verzögerung schafft Rechtsunsicherheit

Die Verzögerungen verursachen rechtliche und operative Unsicherheiten, die insbesondere international agierende Unternehmen treffen. Unternehmen in Deutschland müssen mit pragmatischen Lösungen arbeiten, während die Richtlinie in anderen EU-Staaten bereits gilt.

Wie table.media berichtet, verzögert sich die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland weiter, was Unternehmen vor erhebliche Unsicherheiten stellt. Die Richtlinie, die ab dem 01.01.2025 EU-weit gilt, verpflichtet zunächst rund 300 deutsche Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Später soll sie auf etwa 15.000 Unternehmen ausgeweitet werden.

Verzögerungen und Änderungen

  • Politische Blockade: Die Umsetzung der CSRD stockte zunächst im Bundesjustizministerium. Nach dem Zerbrechen der Ampel-Koalition ist unklar, ob das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird.
  • Änderungen am Entwurf: SPD und Grüne haben Anpassungen beschlossen, darunter:
    • Zulassung technischer Sachverständiger (z. B. TÜV) für Prüfungen.
    • Zweijährige Fristverlängerung für die Anpassung an das digitale Format ESEF (European Single Electronic Format).
    • Längere Übergangsfristen für öffentliche Unternehmen.
  • Herausforderungen: Für eine Verabschiedung benötigt die Regierung Unterstützung der Union, die jedoch Bürokratiebedenken äußert. Ohne Einigung droht eine Verschiebung der Umsetzung nicht vor dem Herbst 2025. Zudem muss die Bundesregierung spätestens diese Woche gegenüber der EU Kommission beantworten, warum es mit der CSRD noch andauert. Diese hatte wegen der abgelaufenen CSRD Umsetzungfrist ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet.

Konsequenzen für Unternehmen

  • Unternehmen in Deutschland müssen mit pragmatischen Lösungen arbeiten, während die Richtlinie in anderen EU-Staaten, wie Frankreich, bereits gilt.
  • Die fehlende nationale Umsetzung verhindert etwa die Nutzung von Konzernbefreiungen für Tochtergesellschaften im Ausland.

Rechtslage

  • Laut Gutachten vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bleibt vorerst der alte Rechtsrahmen (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) gültig. Unternehmen müssten für das Geschäftsjahr 2024 eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben, jedoch keine externen Prüfungen durchführen.
  • Die Anwendung der umfangreicheren CSRD-Kriterien wäre freiwillig.
  • Es besteht Unsicherheit, ob eine rückwirkende CSRD Anwendung auf abgeschlossene oder laufende Geschäftsjahre möglich ist.

Fazit: Die Verzögerungen verursachen rechtliche und operative Unsicherheiten, die insbesondere international agierende Unternehmen treffen. Die Bundesregierung steht unter Druck, der EU-Kommission bald eine Lösung zu präsentieren.

Ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen? Jetzt aktiv werden! Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne unter beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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