8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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CSRD Verfahren gegen Deutschland

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht endete am 06.07.2023. Die betroffenen Länder haben zwei Monate Zeit, auf die Mahnungen der Kommission zu reagieren.

Wie die Zeitung für kommunale Wirtschaft berichtet, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 16 weitere EU-Länder eingeleitet, weil diese die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben. Diese Richtlinie verlangt von Unternehmen, einschließlich kommunaler Versorger, Informationen zu Klimaschutz, Energie- und Wasserverbrauch sowie Lieferketten offenzulegen. Ziel ist es, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht endete am 06.07.2023.

Die betroffenen Länder haben nun zwei Monate Zeit, auf die Mahnungen der Kommission zu reagieren. Falls keine ausreichenden Maßnahmen getroffen werden, könnten der Europäische Gerichtshof eingeschaltet und Geldstrafen verhängt werden. Laut BrusselsMorning fordert die EU-Kommission Belgien, Tschechien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland auf, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vollständig umzusetzen.

Deutschland hatte zwar Ende Juli einen Entwurf für ein CSRD Umsetzungsgesetz veröffentlicht, dieser muss jedoch noch vom Bundestag verabschiedet werden. Die verspätete Umsetzung führt in betroffenen Unternehmen zu Planungsunsicherheiten und Zeitdruck.

Ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen? Jetzt rechtzeitig Vorkehrungen treffen: Die trade-e-bility Managementberatung baut gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens ein Nachhaltigkeitsmanagement in kleinen Schritten auf, mit dem Sie bis zur Einführung der neuen Anforderungen für selbige gerüstet sind.

Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:

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