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CSRD Verfahren gegen Deutschland

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht endete am 06.07.2023. Die betroffenen Länder haben zwei Monate Zeit, auf die Mahnungen der Kommission zu reagieren.

Wie die Zeitung für kommunale Wirtschaft berichtet, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 16 weitere EU-Länder eingeleitet, weil diese die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben. Diese Richtlinie verlangt von Unternehmen, einschließlich kommunaler Versorger, Informationen zu Klimaschutz, Energie- und Wasserverbrauch sowie Lieferketten offenzulegen. Ziel ist es, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht endete am 06.07.2023.

Die betroffenen Länder haben nun zwei Monate Zeit, auf die Mahnungen der Kommission zu reagieren. Falls keine ausreichenden Maßnahmen getroffen werden, könnten der Europäische Gerichtshof eingeschaltet und Geldstrafen verhängt werden. Laut BrusselsMorning fordert die EU-Kommission Belgien, Tschechien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland auf, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vollständig umzusetzen.

Deutschland hatte zwar Ende Juli einen Entwurf für ein CSRD Umsetzungsgesetz veröffentlicht, dieser muss jedoch noch vom Bundestag verabschiedet werden. Die verspätete Umsetzung führt in betroffenen Unternehmen zu Planungsunsicherheiten und Zeitdruck.

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Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:

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