8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

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CSRD Umsetzungsgesetz veröffentlicht

Unternehmen müssen künftig umfassende Informationen zu ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Aspekten in ihren Berichten veröffentlichen. Unternehmen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen, darunter Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.

Das Bundesjustizministerium hat am 24.07.2024 das neue CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht, das die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU in deutsches Recht umsetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und zu standardisieren. Betroffen sind vor allem größere Unternehmen und solche, die am Kapitalmarkt aktiv sind. Insgesamt werden ab dem Geschäftsjahr 2024 rund 13.200 Unternehmen in Deutschland den neuen Berichtspflichten unterliegen.

Unternehmen müssen künftig umfassende Informationen zu ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Aspekten in ihren Berichten veröffentlichen. Diese Berichte müssen zudem elektronisch eingereicht und mit speziellen XBRL-Tags versehen werden, die eine maschinenlesbare und strukturierte Auswertung ermöglichen.

Unternehmen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen, darunter Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Die Verschärfung der Berichtspflichten hat bereits Kritik aus der Wirtschaft hervorgerufen, da sie als zusätzliche bürokratische Belastung und Kostentreiber gesehen wird.

Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen ihre internen Prozesse zur Datenerfassung und Berichterstellung anpassen und möglicherweise in neue Software und Schulungen investieren. Einige Aspekte, wie das elektronische Tagging, wurden jedoch auf das Jahr 2026 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben​.

Nächste Schritte: Wie PWC berichtet, sind bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch inhaltliche Änderungen möglich. Der Gesetzentwurf wird an Bundestag und Bundesrat zur Prüfung weitergeleitet. Im Bundestag wird das Gesetz in der Regel nach drei Lesungen und Beratungen in den relevanten Ausschüssen beschlossen und zur Abstimmung gestellt.

Selbst wenn Unternehmen nicht direkt von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind, nimmt die Komplexität mit steigenden Anforderungen und Vorgaben von Kunden zu. Oftmals werden diese Anforderungen von Abnehmern an kleine und mittelständische Unternehmen weitergegeben, was zu einer indirekten Betroffenheit führt.

Ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen? Jetzt rechtzeitig Vorkehrungen treffen: Die trade-e-bility Managementberatung baut gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens ein Nachhaltigkeitsmanagement in kleinen Schritten auf, mit dem Sie bis zur Einführung der neuen Anforderungen für selbige gerüstet sind.

Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:

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