Sichern Sie sich Ihr Jahresabo für nur 29,90 €!

Bleiben Sie mit unseren Online-Kursen stets auf dem neuesten Stand zu brandaktuellen Themen rund um EPR und Product Compliance, erweitern Sie Ihr Wissen kontinuierlich und minimieren Sie Risiken in der attraktiven Jahresflatrate.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

CSRD Umsetzungsgesetz veröffentlicht

Unternehmen müssen künftig umfassende Informationen zu ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Aspekten in ihren Berichten veröffentlichen. Unternehmen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen, darunter Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.

Das Bundesjustizministerium hat am 24.07.2024 das neue CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht, das die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU in deutsches Recht umsetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und zu standardisieren. Betroffen sind vor allem größere Unternehmen und solche, die am Kapitalmarkt aktiv sind. Insgesamt werden ab dem Geschäftsjahr 2024 rund 13.200 Unternehmen in Deutschland den neuen Berichtspflichten unterliegen.

Unternehmen müssen künftig umfassende Informationen zu ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Aspekten in ihren Berichten veröffentlichen. Diese Berichte müssen zudem elektronisch eingereicht und mit speziellen XBRL-Tags versehen werden, die eine maschinenlesbare und strukturierte Auswertung ermöglichen.

Unternehmen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen, darunter Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Die Verschärfung der Berichtspflichten hat bereits Kritik aus der Wirtschaft hervorgerufen, da sie als zusätzliche bürokratische Belastung und Kostentreiber gesehen wird.

Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen ihre internen Prozesse zur Datenerfassung und Berichterstellung anpassen und möglicherweise in neue Software und Schulungen investieren. Einige Aspekte, wie das elektronische Tagging, wurden jedoch auf das Jahr 2026 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben​.

Nächste Schritte: Wie PWC berichtet, sind bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch inhaltliche Änderungen möglich. Der Gesetzentwurf wird an Bundestag und Bundesrat zur Prüfung weitergeleitet. Im Bundestag wird das Gesetz in der Regel nach drei Lesungen und Beratungen in den relevanten Ausschüssen beschlossen und zur Abstimmung gestellt.

Selbst wenn Unternehmen nicht direkt von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind, nimmt die Komplexität mit steigenden Anforderungen und Vorgaben von Kunden zu. Oftmals werden diese Anforderungen von Abnehmern an kleine und mittelständische Unternehmen weitergegeben, was zu einer indirekten Betroffenheit führt.

Ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen? Jetzt rechtzeitig Vorkehrungen treffen: Die trade-e-bility Managementberatung baut gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens ein Nachhaltigkeitsmanagement in kleinen Schritten auf, mit dem Sie bis zur Einführung der neuen Anforderungen für selbige gerüstet sind.

Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:

Jetzt unverbindliches Orientierungsgespräch anfragen!

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

beratung@trade-e-bility.de