8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Bundesrat für CSRD Reduzierung

Der Bundesrat schlägt eine „Value-Chain-Reporting-Cap“ vor, um kleinere Unternehmen vor zusätzlichen Anforderungen zu schützen.

Wie Haufe berichtet, hat der Bundesrat in seiner Empfehlungen seiner Ausschüsse zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Bedenken geäußert, dass die CSRD die nachhaltige Transformation der deutschen Wirtschaft gefährden könnte, insbesondere durch den Fachkräftemangel. Die Ausschüsse empfehlen eine Überprüfung der Richtlinie sowie eine Reduzierung der Berichtspflichten, um KMU zu entlasten. Zudem wird eine „Value-Chain-Reporting-Cap“ vorgeschlagen, um kleinere Unternehmen vor zusätzlichen Anforderungen zu schützen.

KMU, die den Anforderungen der in Aufstellung befindlichen freiwilligen Berichtsstandards entsprechen, sollten demnach „[…] von Geschäftspartnern im unmittelbaren Anwendungsbereich der CSRD nicht mit darüber hinausgehenden Informationsbegehren belastet werden dürfen. Den dem Anwendungsbereich unterliegenden Unternehmen wäre im Gegenzug zu gestatten, aufgrund dieser Regelung fehlende Informationen durch einen Verweis auf die Begrenzung von Auskunftspflichten zu ersetzen, beziehungsweise gegebenenfalls auf Grundlage vernünftiger und im Bericht transparent gemachter Annahmen zu schätzen.“

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Prüfungsverantwortung: Der Bundesrat fordert, auch Prüforganisationen in die Berichterstattung einzubeziehen, anstatt nur Wirtschaftsprüfer zuzulassen. Am 16.10.2024 findet im Bundestag die Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung statt.          

Wirtschaftsakteure sind zunehmend mit steigenden Erwartungen an Sorgfaltspflichten, Berichten zur Nachhaltigkeit und transparenten Lieferketten konfrontiert. Einen Überblick aus der Vogelperspektive, welche Anforderungen aus welchen Regelungsbereichen kommen, wer davon betroffen ist und wie die Umsetzungszeiträume aussehen, erläutern Ihnen Christopher Blauth und Jens Haasler von der trade-e-bility Managementberatung in ihrem Vortrag „Bestehende und kommende Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten im Überblick – ist der Mittelstand raus? (LkSG, CSDDD, CSRD, EUDR, BattVO, CBAM, etc.)“ am 19.11.2024 im Hamburger East Hotel.

Für VERE e.V. Mitglieder und Kunden der take-e-way GmbH und trade-e-bility GmbH ist die Teilnahme kostenlos. Jetzt noch schnell für 25 € pro Jahr VERE-Mitglied werden und auch von diesem Vorteil profitieren. Nur noch wenige Plätze sind verfügbar.

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