8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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CBAM Selbstbewertungstool der EU

Die Europäische Kommission unterhält das Tool, um die Umsetzung der CBAM während der Übergangszeit bis zum 31.12.2025 zu erleichtern.

Im Rahmen des Green Deals führte die EU zum 01.10.2023 ein CO2-Grenzausgleichssystem namens CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ein. Ziel ist es, die ausserhalb der EU produzierten emissions-intensiven Produkte analog zu den in der EU hergestellten Produkte mit einer CO2-Abgabe zu bepreisen. Hiermit sollen Wettbewerbsnachteile für EU-Unternehmen verhindert werden. Weitere Informationen und wer betroffen ist, finden Sie in unserem Beitrag CBAM für ein CO2-Grenzausgleichssystem.

Die Europäische Kommission hat ein CBAM-Selbstbewertungstool für Importeure in die EU entwickelt. Das Tool bietet Importeuren in die EU die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick darüber zu verschaffen, ob die importierten Waren während der Übergangszeit der CBAM unterliegen, welche CBAM-Meldepflichten für die jeweilige Warenart bestehen und wo sie weitere Informationen finden können.

Die Europäische Kommission unterhält das Tool, um die Umsetzung der CBAM während der Übergangszeit bis zum 31.12.2025 zu erleichtern. Das Ziel ist es, das Tool aktuell und genau zu halten. Die Kommission übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung oder Haftung in Bezug auf die von diesem Instrument bereitgestellten Informationen. Es kann nicht garantiert werden, dass das Tool die offiziell verabschiedeten Rechtsvorschriften genau wiedergibt. Nur das Amtsblatt der Europäischen Union (die gedruckte Ausgabe oder, seit dem 01.07.2013, die elektronische Ausgabe auf der EUR-Lex-Website) ist verbindlich und entfaltet Rechtswirkung.

Sollten Sie unter diese Verordnung fallen, nehmen Sie Kontakt zu trade-e-bility auf. Wir unterstützen und beraten in der Lieferkette beim richtigen Umgang mit dem Lieferanten: Telefon 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de  

Achtung: Als take-e-way/trade-e-bility-Kunde oder VERE e.V. Mitglied können Sie kostenlos am 19.11.2024 im Hamburger East Hotel am 8. VERE Podiums-Event teilnehmen und mit Vertretern von Bundeswirtschaftsministerium, Stiftung EAR, Verpackungsregister, Verbraucherschutzbehörde, Otto, Osapiens, Hagebau, Berlin Brands Group und vielen anderen zum Thema „Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft“ diskutieren und wertvolle Kontakte für Ihr Geschäft knüpfen. Auch das Thema CBAM wird umfassend erörtert:

  • CSDDD, EUDR, CBAM – Herausforderungen im Lieferanten- und Datenmanagement (Alberto Zamora Pueyo, Osapiens)
  • LkSG, CSDDD, CSRD, EUDR, BattVO, CBAM, etc. – Bestehende und kommende Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten im Überblick – ist der Mittelstand raus? (Dipl.-Ing. Jens Haasler, M.Sc. Christopher Blauth, trade-e-bility)

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Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
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Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

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