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Ist Baumwolle kreislauffähig?

Die EU Kommission dementiert de jure ein Baumwollverbot bis 2030. Bestehende und künftige EU-Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit können Baumwolle jedoch wie alle anderen Textilerzeugnisse betreffen. Die Frage lautet: Ist Baumwolle kreislauffähig?

Über den Jahreswechsel erregten zahlreiche Berichte über ein mögliches Baumwollverbot die öffentliche Aufmerksamkeit (trade-e-bility berichtete: Baumwollverbot bis 2030?). Die EU Kommission reagierte inzwischen in einer Meldung: „EU-Verbot von Baumwolle ist nicht in Sicht“. „Faktenchecker“, die den Hergang der Informationsverbreitung rekonstruiert haben, sehen unter anderem in einem Bericht von Fashion United den Dreh- und Angelpunkt der Debatte. Jedoch kommt auch der Faktencheck zum Ergebnis: „Nirgendwo in dem Artikel wird definitiv behauptet, dass ein Verbot von Baumwolle tatsächlich geplant sei.“, so DPA Factchecking.

Während die Debatte um den Begriff „Baumwollverbot“ und diverse Rechtsvorschriften rotiert, die mit den Recyclinganforderungen für Textilien wenig bis nichts zu tun haben, wird eine bemerkenswerte Aussage im Statement der Kommission übersehen: „Bestehende und künftige EU-Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit können demnach Baumwolle ebenso betreffen wie alle anderen Textilerzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden.“

Hier lohnt ein Blick auf einen Beitrag von Fashion Power aus dem August 2024, der ebenfalls als eine der zentralen Quellen des Themas betrachtet wird. In dem Beitrag „Cotton: A Material Without a Future?“ heißt es auszugsweise zum Thema Kreislauffähigkeit von Baumwolle:

  • „Even if all that were to work, the biggest problem remains unsolved; cotton is not circular. It is not now, and it will not be for the foreseeable future. This is because cotton is a weak fiber, contributing significantly to the microfiber problem.”

Auch zur Herkunft der in zahlreichen Berichten der EU zugeschriebenen Recycling-Quoten gibt der Text Aufschluss:

  • “By 2025, 50% of the clothing we bring to market must be recyclable, and half of that must be circular, from clothing to clothing. This specifically applies to the Netherlands, as Europe expects this by 2030.”

Bei der Recherche dieser Zahlen wird man wie folgt fündig:

  • „Bis zum Jahr 2030 sollen alle Textilprodukte, die auf dem niederländischen Markt verkauft werden, mindestens 50 Prozent nachhaltiges Material enthalten, davon mindestens 15 Prozent Faser-zu-Faser-Rezyklat aus dem Post-Consumer-Bereich.“ (Quelle: Euwid). Weitere Details zum Thema gibt es im Beleidsprogramma circulair textiel 2025–2030 (Programm für die Kreislaufwirtschaft von Textilien 2025-2030) vom Dezember 2024 sowie im Dekret vom 14. April 2023 zur Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilprodukte (Dekret über die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien) aus dem Staatsblad van het Koninkrijk der Nederlanden.
  • Auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2023 zu einer EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien (2022/2171(INI)) „stellt fest, dass dringend dafür gesorgt werden muss, dass Textilerzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden, langlebig, wiederverwendbar, reparierbar und recyclingfähig sind, zu einem großen Teil aus recycelten Fasern bestehen und keine gefährlichen Stoffe enthalten; betont, dass bei der Herstellung von Textilerzeugnissen die Menschenrechte und die sozialen Rechte geachtet und die Umwelt sowie die Tiere geschützt werden sollten;“
  • Die Strategie der Union „bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die in der EU-Strategie genannten Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um das für 2030 festgelegte Ziel zu erreichen, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Maßnahmen — auch zusätzliche legislative und nichtlegislative Maßnahmen, die über die in der Strategie festgelegten Maßnahmen hinausgehen — ergriffen werden, um die Vision für 2030, die in der Textilstrategie dargelegt ist, verwirklichen zu können; […]“

trade-e-bility Textil-Expertin Anika May rät zur Vorsicht mit dem Begriff „Baumwollverbot“, da es bereits Methoden und weitere Bestrebungen gibt, Baumwolle recyclingfähig zu machen. Und es wird auch daran gearbeitet, die Baumwollfasern länger zu machen, damit sie länger recyclebar sind.

Angesichts der auseinanderliegenden Expertenmeinungen stellt sich zur Einschätzung eines möglichen „de facto Verbots von natürlicher Baumwolle“ die entscheidende Frage:

Ist Baumwolle kreislauffähig?

Diese Frage diskutiert trade-e-bility Textil-Expertin Anika May am 07.03.2025 um 10 Uhr gemeinsam mit Dipl.-Ing. Thomas Fischer vom bvse Fachverband Textilien im kostenlosen Live Compliance Talk Spezial. Dabei werden insbesondere folgende Themen besprochen: Recyclingfähigkeit von Textilfasern, Alttextilien und Nachhaltigkeit, Abfallrahmenrichtlinie und Ausblick auf die zukünftigen EPR-Anforderungen. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Empfehlen Sie den Compliance Talk gerne auch Ihren Partnern weiter.

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