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EU Batterieverordnung berichtigt

Die Berichtigung der EU Batterieverordnung präzisiert die Anforderungen zur Konformitätsbewertung von Batterien. Die zentrale Änderung betrifft die Unterscheidung zwischen serienmäßig hergestellten und nicht serienmäßig hergestellten Batterien.

Die Berichtigung der EU Batterieverordnung betrifft Artikel 17 Absatz 2 und präzisiert die Anforderungen zur Konformitätsbewertung von Batterien gemäß den Artikeln 7 und 8. Die zentrale Änderung betrifft die Unterscheidung zwischen serienmäßig hergestellten und nicht serienmäßig hergestellten Batterien:

  • Serienmäßig hergestellte Batterien: Die Konformitätsbewertung erfolgt nach Modul D1 (Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess) gemäß Anhang VIII Teil B.
  • Nicht serienmäßig hergestellte Batterien: Hier gilt Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelüberprüfung) gemäß Anhang VIII Teil C.

Bedeutung für Händler und Hersteller

  1. Präzisere Anforderungen an die Konformitätsbewertung: Hersteller müssen sicherstellen, dass sie das richtige Verfahren für ihre Batterietypen anwenden.
  2. Erhöhte Klarheit bei der Anwendung: Durch die explizite Differenzierung zwischen serienmäßigen und nicht serienmäßigen Batterien wird eine eindeutige Zuordnung der Bewertungsmethoden ermöglicht.
  3. Rechtssicherheit für Marktteilnehmer: Die Klarstellung verhindert Fehlinterpretationen und hilft Unternehmen, sich rechtskonform zu verhalten.

Händler und Hersteller sollten sicherstellen, dass die korrekten Verfahren zur Konformitätsbewertung angewendet werden, um regulatorischen Anforderungen zu entsprechen.

Für alle Batterien, die seit dem 18.08.2024 erstmalig in Verkehr gebracht werden, besteht laut Art. 38 Abs. 3 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung und zum Anbringen einer CE-Kennzeichnung.

In den Artikeln 41 Abs. 2 Buchst. b und Art. 42 Abs. 2 Buchst. b nimmt die EU-Batterieverordnung Einführer und Händler in die Pflicht, sich vor dem Inverkehrbringen einer Batterie zu vergewissern, dass die Batterien eine konforme CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie in einem Gerät verbaut ist oder einzeln verkauft wird. Ihre Batterien erfüllen die Anforderungen nicht?

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Die zahlreichen Anforderungen der EU Batterieverordnung führen zu zahlreichen Rückfragen sowie Unsicherheit auf Seiten der Händler und Hersteller.

trade-e-bility unterstützt Sie gerne mit einer individuellen Schulung zur EU Batterieverordnung und weiteren Leistungen bei der Erfüllung der EU Batterieverordnung und steht für Ihre Fragen unter 040/750687-300 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
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Oliver Friedrichs
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