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Batterieverordnung fordert Konformitätserklärung

Für alle Batterien, die ab dem 18.08.2024 erstmalig in Verkehr gebracht werden, besteht die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung und zum Anbringen einer CE-Kennzeichnung.

Wie take-e-way bereits berichtete, müssen Hersteller von einzeln verkauften Batterien und von Batterien, die in einem Produkt enthalten sind, gegenüber Amazon ihre Compliance nachweisen, indem sie vor dem 18.08.2025 eine Registrierungsnummer angeben. Ab diesem Datum ist Amazon gesetzlich dazu verpflichtet, je nach Land Ihre nicht konformen Angebote zu deaktivieren.

Was das Amazon Schreiben nicht erwähnt: Für alle Batterien, die ab dem 18.08.2024 erstmalig in Verkehr gebracht werden, besteht laut Art. 38 Abs. 3 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung und zum Anbringen einer CE-Kennzeichnung.

In den Artikeln 41 Abs. 2 Buchst. b und Art. 42 Abs. 2 Buchst. b nimmt die EU-Batterieverordnung Einführer und Händler in die Pflicht, sich vor dem Inverkehrbringen einer Batterie zu vergewissern, dass die Batterien eine konforme CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie in einem Gerät verbaut ist oder einzeln verkauft wird. Ihre Batterien erfüllen die Anforderungen nicht?

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Oliver Friedrichs
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