Wie Onlinehändler News berichtet, argumentiert Amazon in einem US-Rechtsstreit, kein Händler sondern nur ein Logistikdienstleister zu sein und daher nicht für Produktrückrufe verantwortlich gemacht werden zu können. Die US-Verbraucherschutzkommission (CPSC – Consumer Product Safety Commission) sieht das anders und verlangt von Amazon, betroffene Kunden zu informieren und Erstattungen anzubieten. Exemplarisch werden in diesem Zusammenhang defekte Kohlenmonoxidmelder, Haartrockner ohne Stromschlagschutz und Kindernachtwäsche genannt, die gegen die bundesstaatlichen Entflammbarkeitsstandards verstößt. Amazon wehrt sich juristisch dagegen. In der EU ist die Verantwortung von Online-Marktplätzen hingegen durch die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) klar geregelt.
Was bedeutet die GPSR für Amazon-Händler?
- Verantwortung für Produktsicherheit: Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.
- Rückruf- und Informationspflichten: Falls ein Produkt als unsicher eingestuft wird, müssen Händler mit Amazon und den Behörden kooperieren.
- Konsequenzen bei Verstößen: Fehlende Sicherheitsnachweise oder mangelhafte Kommunikation können zu Produktentfernungen oder Sanktionen führen.
Amazon fordert die GPSR Erfüllung von seinen Händlern, doch in der Praxis kann es immer wieder zu Problemen bei der Umsetzung kommen. Händler sollten ihre Produktkonformität genau prüfen, um Rückrufe und Sperrungen zu vermeiden.
Ist Ihr Unternehmen von der GPSR betroffen? Jetzt aktiv werden! trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/750687-300 oder sales@trade-e-bility.de für Fragen zur Verfügung.
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- CE und GPSR am Produkt erklärt – Grundlagen der Konformitätsbewertung nach GPSR sowie CE: Einblick in die vorgeschriebenen Risikoanalysen nach GPSR sowie einem Beispielprodukt, welches z.B. unter die Niederspannungsrichtlinie (LVD) fällt. Sensibilisierung bezogen auf mögliche Fallstricke der Konformitätsbewertung. (Christian Schültke, trade-e-bility)