Damit werden Textilproduzenten in die Verantwortung genommen, sich um die Entsorgung und Wiederverwertung alter Textilien zu kümmern, wie die EU Kommission berichtet. Da sie für das Lebensende ihrer Produkte zuständig sind, sollen sie dazu angeregt werden, langlebigere und besser wiederverwendbare, reparierbare sowie recycelbare Textilien herzustellen. Zudem wird dies Investitionen in Systeme zur Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und zum Recycling fördern – ein wichtiger Schritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft im Textilsektor. Zusätzlich sollen die neuen Vorschriften verhindern, dass Textilabfälle illegal exportiert werden. Eine klare Abgrenzung zwischen „Abfall“ und „wiederverwendbaren“ Textilien stellt sicher, dass gebrauchte Textilien vor dem Export entsprechend sortiert werden. Ergänzend dazu dürfen Textilabfälle nur noch dann ausgeführt werden, wenn eine umweltgerechte Verarbeitung gewährleistet ist.
Nächste Schritte: Bevor die überarbeitete Richtlinie in Kraft treten kann, muss sie noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie nach 20 Tagen in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
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