Bisher:
Die EU-Richtlinie 2001/95/EG über allgemeine Produktsicherheit, in Deutschland umgesetzt durch das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz), fordert Risikoanalysen für Elektroprodukte. Dazu kommen Dokumentationspflichten aus der Niederspannungsrichtlinie (NSR) 2014/35/EU und der Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU). Für alle anderen Verbraucherprodukte galt bisher lediglich die Empfehlung, eine Risikoanalyse durchzuführen.
Jetzt:
Auch die neue Produktsicherheitsverordnung GPSR verlangt neben anderen wie der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG oder der EMV-Richtlinie 2014/30/EG eine Risikoanalyse, so dass für fast jedes Produkt eine Risikoanalyse verpflichtend ist.
Die ProdSVO (EU) 2023/988 gilt ab Dezember 2024. Artikel 9 Nr. 2: Hersteller müssen für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Sicherheit dieser Produkte enthalten. Die technischen Unterlagen müssen auf einer vom Hersteller durchgeführten internen Risikoanalyse beruhen.
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