GPSR Full Service für die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
Kennzeichnung, EU Verantwortliche Person und Risikoanalyse
Ab 13. Dezember 2024 müssen Sie die Anforderungen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 einhalten, wenn Sie Non-Food Produkte in der EU und Nordirland verkaufen. Auch Amazon verlangt dies.
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Wer ist von der GPSR betroffen?
Die GPSR Verordnung gilt für ausnahmslos jedes Non-Food Produkt. Sie betrifft alle Hersteller, Seller und Importeure, die in der EU verkaufen.
Was müssen Sie tun, um die GPSR Verordnung einzuhalten?
- Sie müssen die EU-weiten Vorschriften für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit Ihrer Produkte umsetzen (Trennhinweise, Warnhinweise, Kontaktdaten des Herstellers, Chargennummer, ...)
→ trade-e-bililty unterstützt Sie mit einer Kennzeichnungsprüfung - Ihre Produkte müssen die Kontaktdaten einer Verantwortlichen Person mit Adresse in der EU tragen
→ Wir übernehmen die Rolle als Ihre EU Verantwortliche Person und die damit verbundene Bürokratie - Jedes Produkt muss über technische Unterlagen auf Basis einer Risikoanalyse verfügen, die Sie als Hersteller durchführen müssen
→ Wir bereiten für Sie eine Risikoanalyse auf Basis der bereitgestellten Produktinformationen vor
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