Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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EU-Produktkennzeichnung und Entsorgungskennzeichnung

Kennzeichnung von Produkten, Verpackungen und Bedienungsanleitungen

Was ist wichtig? 

Im Sinne einer transparenten Verbraucherinformation und der Identifizierbarkeit wichtiger Produktparameter legen die Gesetzgebungsinstanzen der Product Compliance einen hohen Wert auf eine aussagekräftige und formal einwandfreie Produktkennzeichnung, sowie die Kennzeichnung der Verpackung. Neben den klassischen Pflichtkennzeichnungen wie z.B. Herstelleradresse, CE-Kennzeichnung, Einsatz- und Eignungsbeschränkungen oder Artikelbezeichnung kommen neue Anforderungen wie Entsorgungshinweise, Verbrauchsdaten oder auch elektronische Verweise auf weitere vorzuhaltende Produktinformationen hinzu. Die rechtlichen Vorgaben zur Produktkennzeichnung können länderübergreifend sein (z.B. Produktsicherheitsverordnung, Spielzeugverordnung, WEEE, Batterieverordnung) oder national unterschiedlich (z.B. abfallrechtliche Kennzeichnungen, Recyclingfähigkeit). Auch ein elektronischer Verweis auf einen Produktpass wird zukünftig unumgänglich sein (z.B. Ökodesignverordnung, Batterieverordnung). 

Warum ist eine EU-Entsorgungskennzeichnung nötig?

Eine Produktkennzeichnung bzw. Entsorgungskennzeichnung in der EU ist wichtig, um die Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung (inkl. die stoffliche Verwertung) der Produkte bzw. Verpackungen zu erleichtern. Die Kennzeichnung eines Produktes ist ein erster wichtiger Hinweis auf die Konformität eines Produktes. Weicht diese von den einzuhaltenden Vorschriften ab, läuft der verantwortliche Wirtschaftsakteur Gefahr, ein Handelsverbot, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder eine Wettbewerbsabmahnung zu kassieren.

Wer muss Verpackungen in der EU wie kennzeichnen? 

Produzenten, Importeure und Online-Händler sind als Inverkehrbringer (Hersteller) definiert und unterliegen der direkten bzw. indirekten Verpflichtung diese, gemäß der länderspezifischen Regularien, ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Zu beachten ist, dass im Zweifel nicht nur B2C-, sondern auch B2B-Verpackungen (z.B. Italien) Berücksichtigung finden. 

97/129/EC: Immer mehr Mitgliedstaaten führen eine Vorschrift zur Nutzung der von der EU-Kommission aufgestellten alphanumerischen Codes zur Identifizierung des Verpackungsmaterials ein.

Kennzeichnung nach 97/129/EG: ist beispielsweise vorgeschrieben für Lettland, Italien, Malta etc. 

Andere Kennzeichnungspflichten: sind beispielsweise erforderlich für Frankreich. 

Freiwillige Kennzeichnung: eine freiwillige Selbstdeklaration ist beispielsweise wünschenswert für Portugal, Polen etc. 

Wenn Material angegeben wird, dann nach 97/129/EG: ist beispielsweise für Deutschland, Österreich, Tschechien etc. relevant. 

Jetzt auf entsprechende Kennzeichnungsprüfung achten

Produktkennzeichnung

Wir prüfen Ihre Produktkennzeichnung inklusive der Entsorgungskennzeichnung.

Verpackungskennzeichnung

Die Kennzeichnung Ihrer Verpackung kann auch separat geprüft werden.

Bedienungsanleitung

Wenn Ihr Produkt eine Bedienungsanleitung benötigt, muss auch deren Kennzeichnung geprüft werden.

Entsorgungskennzeichnung

Wir prüfen Ihre Entsorgungskennzeichnung und Trennhinweise, z.B. die Materialkennzeichnung.

Generell gilt, dass die Produktkennzeichnung bzw. Entsorgungskennzeichnung deutlich sichtbar, gut lesbar, genügend haltbar und beständig, auch nach Öffnung der Verpackung ist. 

Desweiteren ist bei Kennzeichnungen zu achten auf: 

  • Triman-Symbol: Dies ist in Frankreich auf Haushaltsverpackungen vorgeschrieben. Der Verbraucher muss über das Vorhandensein von Sortiervorschriften informiert werden. Die Nutzung ist überall frei möglich.
  • Tidyman: In Bulgarien auf allen Verpackungen vorgeschrieben. Soll zu einer Entsorgung in dafür vorgesehene Abfallbehälter führen. Die Nutzung dieser Produktkennzeichnung ist überall frei möglich.

  • Sortierhinweise: Länderspezifische Sortierhinweise auf Verpackungen sollen Verbrauchern den korrekten Abfallbehälter anzeigen. Diese sind in Frankreich nur registrierten Herstellern und deren Zulieferern frei zugänglich. 

Sollten Sie eine Registrierung in der EU als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema EU Produkt- bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

Wir bieten zudem weitere internationale Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten an.

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