Batteriegesetz BattG
Ihr Dienstleister rund um die Verpflichtungen aus der EU Batterieverordnung
Das Batteriegesetz (BattG) ist die Umsetzung der Batterierichtlinie in deutsches Recht. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Unter anderem schreibt das BattG verbindliche Sammelziele sowie differenzierte Recyclingeffizienzen für Cadmium, Blei und Quecksilber enthaltende Gerätealtbatterien vor und verpflichtet die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich bei dem zentralen Melderegister als Hersteller anzumelden, damit sie weiterhin Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen.
Durch die Beteiligung an einem flächendeckenden Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien kommen die Hersteller und Importeure von Gerätebatterien ihrer Rücknahme- und Verwertungspflicht nach.
Zudem sind die Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen und gegenüber dem Umweltbundesamt anzugeben, wie viele Batterien oder Akkumulatoren im jeweiligen Vormonat von ihnen verkauft worden sind.
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