Ökodesign-Richtlinie und Energiekennzeichnung (EUP, ERP)
2010/30/EU - 2009/125/EG Ökodesign-Richtlinie / Energielabel
Die EU hat mit der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, oder auch ERP-Richtlinie, und der Energiekennzeichnung-Verordnung (EU) 2017/1369, auch Energielabel-Verordnung genannt, zwei gesetzliche Rahmen festgelegt, die zur Energieeinsparung bei Verbraucherprodukten führen sollen. Wir helfen ihnen bei der Umsetzung der jeweiligen Produktanforderungen. Rechtliche Informationen zu dieser EU-Verordnung für Elektronikgeräte finden Sie hier bei unserem Partner, der IT-Recht Kanzlei.
Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / Ökodesign-Richtlinie kompakt:
- Die Energielabel der Europäischen Union geben Verbrauchern eine klare und einfache Übersicht über die jeweilige Energieeffizienzklasse eines Produktes
- Die Energielabel helfen dabei, Strom / Energie zu sparen und die Treibhausgasemissionen zu verringern
- Erste Produkte wurden bereits im Jahr 1994 gekennzeichnet
- Im Jahr 2021 steht / stand eine Reform im Bereich der Energielabel an. Mehr dazu erfahren Sie gerne in unserem kostenfreien EPREL-Webinar.
Diese Geräte sind von der ERP Richtlinie betroffen
Die Gesetzgebungen umfassen viele Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Klimageräte und Lampen, aber auch Bauprodukte wie Dämmstoffe. Für jede Produktkategorie gibt es dazu spezifische Verordnungen und technische Umsetzungsanforderungen. Die Ökodesign-Anforderungen geben Limits vor, die betroffene Produkte unbedingt einhalten müssen. Die Energiekennzeichnungs-Verordnungen geben die Angaben vor, die auf den Energieetiketten der Produkte abzubilden sind.
Rechtskonforme Umsetzung der Ökodesignrichtlinie
Laborprüfungen sind zur Umsetzung unumgänglich. In der Regel werden entsprechende Prüfberichte aber vom Hersteller vorgehalten. Deren Relevanz, Aktualität und Gültigkeit müssen stimmig sein, um die Konformität bzw. die Energieeinstufung der Produkte zu belegen.
Die Energieverbrauchsdaten sowie die Prüfdokumentation für alle energielabelpflichtigen Produkte sind in die EPREL-Datenbank der EU einzugeben.
Bitte beachten Sie: Beide Gesetzgebungen sind für das CE-Zeichen relevant und sind in einer EU-Konformitätserklärung anzugeben.
-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
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