Marktüberwachungsgesetz (MÜG) in Deutschland
Entwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung liegt vor
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur einheitlichen Marktüberwachung von europäisch harmonisierten und nicht harmonisierten Non-Food-Produkten vorgelegt. Nicht zu verwechseln ist das Marktüberwachungsgesetz mit der europäischen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020, die bereits EU weit verabschiedet ist und zum 16. Juli 2021 in Kraft tritt.
Zur neuen Marktüberwachungsverordnung (MÜVO) und ihren Folgen für den Handel informieren wir Sie ausführlich in unserem kostenfreien Webinar "Einführung in die neue Marktüberwachungsverordnung", zu dem Sie sich hier anmelden können. Das Webinar findet einmal pro Monat statt und dauert ca. eine Stunde. Zur Anmeldung für das Webinar in englischer Sprache bitte hier klicken.
Wichtige Hinweise zu diesem Gesetz / Marktüberwachungsgesetz kompakt:
- Das Gesetz soll wohl kurzfristig (Mitte Juli 2021) wirksam werden.
- Durch das Marktüberwachungsgesetz soll nun für diese Produkte der Verbraucherschutz im Onlinehandel maßgeblich gestärkt werden.
- Einen großen Einfluss wird das Marktüberwachungsgesetz auf Verbraucherprodukte haben, die über Online-Marktplätze vertrieben werden.
- Die Überwachungsbehörden haben nun umfangreiche Möglichkeiten, den Vertrieb von nicht sicheren Verbraucherprodukten über Marktplätze einzuschränken und somit die Marktplätze in die Pflicht zu nehmen, nur noch sichere Verbraucherprodukte anzubieten.
Diese Produkte sind vom Marktüberwachungsgesetz betroffen
Da die Marktüberwachungsverordnung nur für Produkte gilt, für die eine Konformitätserklärung zu hinterlegen ist, hat die Bundesregierung eine Lücke bei Produkten identifiziert, die derzeit nur dem Produktsicherheitsgesetz unterfallen. Hierzu gehören zum Beispiel Verbraucherprodukte wie
- Dekoartikel
- Feuerzeuge
- Leitern
Welche weiteren Produkte oder Produktgruppen ggf. betroffen sind, erfahren Sie gerne von unserem Team bei Kontaktaufnahme.
Rechtskonforme Umsetzung des Marktüberwachungsgesetzes
Da das Gesetz bereits Mitte Juli 2021 in Kraft treten soll, empfehlen wir betroffenen Herstellern, Importeuren und Vertreibern sich bereits jetzt marktkonform aufzustellen und die dem Marktüberwachungsgesetz unterfallenden Produkte durch uns prüfen zu lassen, um keine kostspielige Geschäftsunterbrechung zu riskieren.
Wir helfen ihnen mit unseren kundenorientierten Dienstleistungen bei der rechtzeitigen Vorbereitung auf das neue Gesetz zur Marktüberwachung.
-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
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Unsere Beratung zum neuen Marktüberwachungsgesetz
- Marktüberwachung Full-Service
- Bestimmung der für Ihre Produkte relevanten Anforderungen
- Erstellung von Risikoanalysen und -bewertungen
- Basis-Beratung zum fairen und transparenten Preis
- Kennzeichnungs-Beratung für den POS für Online-Shops
- Auswahl von geeigneten Prüflaboren
- Bewertung Ihrer Prüfberichte
- Erstellung der EU-Konformitätserklärung
- Überprüfung der Kennzeichnung Ihres Produkts auf Gesetzeskonformität
- Adhoc-Beratung (Abrechnung im Stundensatz)