EMV-Richtlinie
2014/30/EU - Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Die Funkanlagen-/RED-Richtlinie 2014/53/EU, zielt auf Geräte ab, die elektromagnetische Signale zur Kommunikation oder Ortung erzeugen bzw. empfangen können. Im Unterschied zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU werden bewusst Aus- und Einstrahlungsbeschränkungen für bestimmte Frequenzbänder zugelassen. Demzufolge gilt die EMV-Richtlinie 2014/30/EU für diese Geräte nicht. Die Funkanlagen-/RED-Richtlinie 2014/53/EU setzt aber die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU außer Kraft. Sie ist eine CE-Richtlinie, was bedeutet, dass sie eine EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung für das Produkt verlangt. Rechtliche Hintergrundinformationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / RED-Richtlinie kompakt / RED-Richtlinie Leitfaden:
- Das verwandte Funkanlagengesetz (FUAG) ist die nationale Umsetzung der richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und Rates, welches vom 16. April 2014 stammt. Das FUAG ist unser deutsches Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt, welches seit dem 4. Juli 2017 gilt.
- Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie als Inverkehrbringer Fragen zu folgenden Stichworten haben, welche häufig im Zusammenhang mit der Funkanlagenrichtlinie gesucht werden: Konformitätserklärung Funkanlagenrichtlinie, Red-Richtlinie PDF, Red-Richtlinie 2014 53 eu harmonisierte Normen, Richtlinie 1999/5/eg, Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU, Funkanlagenstandorte, Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) für Praktiker, Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED), Funkanlagengesetz Englisch. Ihr Stichwort ist nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne trotzdem an - wir werden versuchen, Sie kompetent zu unterstützen.
Diese Geräte sind von der Funkanlagen-/RED-Richtlinie betroffen
Nahezu alle Produkte, die per Funk interagieren. Beispiele sind
- Radioempfänger
- Bluetooth-Einrichtungen
- WLAN (WiFi)-Einrichtungen
- Qi-Ladestationen
- Smartphones
- Funkfernbedienungen
- Geräte mit GPS-Ortung wie Navigatoren
Rechtskonforme Umsetzung der Funkanlagen-/RED-Richtlinie
Die Funkanlagen-/RED-Richtlinie fordert zur Umsetzung die Bewertung der ausgewählten Prüfnormen, sofern es sich nicht um harmonisierte Normen handelt. Diese Bewertung muss dokumentiert sein und ist zusammen mit den Prüfberichten Bestandteil der technischen Dokumentation des Produkts sowie Grundlage der zu erstellenden EU-Konformitätserklärung. Hierbei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen oder Module, die unter Umständen eine Bewertung durch eine Notifizierte Stelle benötigen.
Wir helfen ihnen mit unseren kundenorientierten Dienstleistungen bei der Umsetzung der jeweiligen Produktanforderungen.
-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
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Unsere Beratung zur Funkanlagenrichtlinie / RED-Richtlinie
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