FAQs zu Produktanforderungen und den Dienstleistungen der trade-e-bility GmbH
Was ist eine harmonisierte Norm?
Um gesetzliche Anforderungen an Produkte in der EU einzuhalten, benötigt man in der Praxis technische Normen. Welche Norm letztendlich angewendet wird, bleibt dem Produktverantwortlichen überlassen. Allerdings muss er auch begründen können, warum er genau diese Norm zur Umsetzung des Produktgesetzes benutzt hat. Anders verhält es sich bei den harmonisierten Normen. Wendet man diese an, so geht der Gestzgeber davon aus, dass die Anforderungen des dazu passenden Produktgesetzes umgesetzt werden.
Wie alt dürfen Prüfberichte sein?
Prüfberichte werden oft als Nachweis zur Einhaltung von Produktgesetzgebungen, z.B. REACh oder EMV, genutzt. Wie alt diese sein dürfen hängt davon ab, wie vollständig sie sind und ob die benutzten Verfahren zum Nachweis einer bestimmten Produkteigenschaft noch aktuell sind. Während bei der REACh-Gesetzgebung etwa alle 6 Monate neue Prüfanforderungen hinzukommen, können sich bei der EMV-Gesetzgebung relevante Prüfnormen auch mal erst nach 5 Jahren ändern. Ein generelles "Verfallsdatum" für Prüfberichte gibt es also nicht. Aber als Faustregel sollte gelten, dass Prüfberichte nicht älter als 2 Jahre sein sollten.
Wie schaffe ich es, den Nachweis der chemischen Unbedenklichkeit für mein Produkt zu erbringen?
Die trade-e-bility GmbH hat einen risikobasierten Ansatz erarbeitet, um die gesetzlichen Vorgaben auf die wesentlichen Paramenter zielgerichtet für Ihr Produkt herunterbrechen zu können. Hierbei wid die Vielzahl der nachzuweisenden Parameter auf die in Ihrem Produkt eingesetzten Materialien reduziert – dies hilft Ihnen bei einer praxis- und risikoorientierten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und kann in der Folge auch Ihre Kosten für chemische Prüfungen reduzieren.
Was ist ein Artwork-Check und was beinhaltet er?
„Artwork“ umfasst alle Beschreibungen und Kennzeichnungen des Produkts auf dem Produkt selbst, der Verpackung, der Bedienungsanleitung und eventuell am POS - dies gilt ggf. auch für die Darstellung in einem Online-Shop. Mit dem „Artwork-Check“ bewerten wir, ob die dort dargestellten Angaben vollständig und gesetzeskonform sind.
Welche technischen Dokumente sind für eine Marktfähigkeitsprüfung relevant?
Die Marktfähigkeitsprüfung bewertet, inwieweit die technischen Dokumente ausreichen, um die Umsetzung der produktrechtlichen Anforderungen im Markt zu belegen. Insofern muss die technische Dokumentation sowohl das Produkt selbst hinreichend beschreiben, als auch alle gesetzlich geforderten Erklärungen und Eignungsnachweise beinhalten.
Das sind idealerweise:
- Technisches Datenblatt
- Bild des Produkts
- Konformitätserklärungen (für CE- und Lebensmittelkontaktprodukte)
- Prüfberichte
- Zertifikate
- Layout der Produktkennzeichnung, der Bedienungsanleitung sowie der Verpackung
- Darstellung der Produktdokumentation im Onlineshop
Welche technischen Dokumente werden für eine SCIP-Eintragung benötigt?
Die SCIP-Datenbank stellt sicher, dass die Informationen über Produkte, die SVHC enthalten, über deren gesamten Lebenszyklus, inklusive der Entsorgung, öffentlich nutzbar sind. Wenn Sie besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) mit einer Konzentration oberhalb von 0,1 gew-% pro Material in Ihren Produkten haben, so müssen Sie dies seit dem 05.01.2021 melden. Die Konzentrationen und die Bauteile müssen dann in die SCIP-Datenbank eingetragen werden. Gerne helfen wir Ihnen hierbei mit einem Komplettservice oder Do It Yourself-Schulungen.
Zu den notwendigen technischen Unterlagen gehören:
- Produktionsort (EU produziert, EU importiert oder beide)
- Zolltarifnummer für jedes Produkt und Bauteil, welches in die SCIP Datenbank eingetragen werden soll
Brauche ich für den Verkauf von Produkten in die EU eine Niederlassung in der EU?
Für alle CE-gekennzeichneten Produkte ist eine Niederlassung in der EU - oder alternativ ein vertraglich gebundener Bevollmächtigter mit Sitz in der EU - verbindlich vorgeschrieben.
Was ändert sich durch den Brexit, wenn ich Produkte aus der EU in das Vereinigte Königreich (UK) verkaufe?
Seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich, bestehend aus England, Wales und Schottland, EU-Ausland. D.h. es gelten die Bedingungen des Vereinigten Königreichs. An die Stelle der CE-Kennzeichnung ist die UKCA-Kennzeichnung getreten, die ab dem 01.01.2021 verwendet werden kann. Um sich den neuen Anforderungen anpassen zu können, kann die CE-Kennzeichnungen in den meisten Fällen jedoch bis Ende 2021 weiterhin verwendet werden. Bislang sind die Anforderungen der UKCA-Kennzeichnung noch relativ deckungsgleich mit denen der CE-Kennzeichnung. Dieses wird sich jedoch ändern. Im Unterschied dazu kann man nach Nordirland nach wie vor nach den Bedingungen der CE-Kennzeichnung verkaufen.
Was gehört alles zu einem Produkt?
Innerhalb der EU sind im Rahmen des Produktrechts (z.B. GPSD) zur Inverkehrbringung eines Produkts neben dem eigentlichen Artikel auch dessen Bedienungsanleitung und Verkaufsverpackung zu betrachten. Zum Produkt gehörige Werbeaussagen oder Onlineangaben sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wer ist der Produktverantwortliche?
Der Produktverantwortliche nach dem Produktsicherheitsgesetz ist jeder Hersteller (natürliche oder juristische Person), der ein Produkt herstellt, entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Als Produktverantwortlicher gilt auch, wer geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt, oder auch ein Produkt wiederaufbereitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherproduktes beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt.
Was regelt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?
Das ProdSG ist eine nationale Gesetzgebung (deutsche) und trifft Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten. Hierbei verpflichtet es den Hersteller von Produkten seine Produkte so zu gestalten, dass die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.
Was ist eine Risikoanalyse und warum benötige ich sie?
Eine Risikoanalyse ist aus verschiedenen Gründen notwendig. Gründe können sein:
- Die Risikoanalyse ist gesetzlich als Teil der Produktdokumentation gefordert, z.B. nach Niederspanungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie 2014/30/EU, Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG.
- Die Risikoanalyse ergibt, welche Sicherheitshinweise auf dem Produkt, der Verpackung oder der Bedienungsanleitung anzugeben sind. Sie wird für alle Produkte empfohlen (siehe LASI-Veröffentlichung – LV 46 Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 3. überarbeitete Auflage 2013).
- Die Risikoanalyse gibt ebenso vor, welche Maßnahmen ich als Produktverantwortlicher treffen muss, um ein festgestelltes Produktrisiko bei einem schon verkauften Produkt hinreichend zu verringern. Maßnahmen können z.B. sein: Kundeninformation über die bestehenden Risiken oder auch Rückruf des Produkts.
Was muss ich tun, um das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) umzusetzen, wenn ich keine passende Norm finde?
Das ProdSG ist sozusagen ein „Auffanggesetz“, das immer gilt. Speziell wenn andere Gesetze bzw. EU-Richtlinie/Verordnungen nicht gelten. Die Frage ist natürlich, wie das ProdSG umzusetzen ist, wenn es keine harmonisierten oder direkt anwendbaren Produktnormen gibt. In diesem Fall empfiehlt es sich, für das Produkt eine Risikoanalyse und –bewertung vorzunehmen. Das Ziel des ProdSG ist es, die Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Für einfache Produkte kann sich dabei herausstellen, dass z.B. Schnittwunden, verursacht durch scharfe Ecken, das einzige Verletzungsrisiko darstellen; die Umsetzung könnte dann im Rahmen einer Endabnahme bei der Fertigung erfolgen.
Was sind Produktnormen und wie kann ich sie mir beschaffen?
Produktnormen sind freiwillige Standards, die von Ausschüssen bei DIN, bei den europäischen Normungsorganisationen CEN/CENELEC oder bei den internationalen Normungsorganisationen ISO/IEC nach festgelegten Grundsätzen, Verfahrens- und Gestaltungsregeln erarbeitet werden. Eine Produktnorm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Sie schafft somit Klarheit über deren Eigenschaften, erleichtert den freien Warenverkehr und fördert den Export. Sie unterstützt die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen. Die Beschaffung von Produktnormen ist meist kostenpflichtig. Die Firma trade-e-bility GmbH verfügt über entsprechende Beschaffungswege und wendet die für Ihr Produkt wichtigen Normen an.
Welche Sicherheitshinweise muss ich auf dem Produkt, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung angeben?
Sicherheitshinweise müssen auf die bestehenden Risiken im Umgang mit dem Produkt hinweisen. Wendet man Normen an, um die Sicherheit eines Produkts zu gewährleisten, so werden dort oftmals schon Hinweise genannt, die anzubringen sind. Diese gelten aber nur für den Gültigkeitsbereich der benutzten Norm, z.B. für die elektrische Sicherheit. Eine vollständige Liste aller notwendigen Sicherheitshinweise ergibt sich erst aus einer umfassenden Risikoanalyse.
Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Produktkennzeichnung?
Die Kennzeichnung des Produkts ist in der EU gesetzlich geregelt. Neben Herkunft und Produktidentifizierung müssen z.B. auch Sicherheitshinweise angegeben werden. Ist die Produktkennzeichnung fehlerhaft, so kann behördenseitig der Verkauf untersagt werden. Zudem können Unterlassungsklagen von Wettbewerbern drohen, die enorme Kosten verursachen können.
Was ist eine Marktfähigkeitsprüfung?
Dieser Ausdruck ist nicht allgemeingültig definiert. Die trade-e-bility GmbH bezeichnet damit eine Überprüfung der
- Dokumentation und der
- Kennzeichnung
eines Produkts hinsichtlich des Nachweises, dass diese Unterlagen vollständig sind und den gesetzlichen Anforderungen an Verbraucherprodukte zu deren Inverkehrbringen im Markt genügen. Als gesetzliche Anforderungen überprüfen wir rein produktrechtliche Aspekte wie Sicherheit, EMV (elektromagnetische Verträglichkeit), chemische Unbedenklichkeit, etc. Markenrecht ist beispielsweise nicht Bestandteil unseres Angebots. Als Markt decken wir derzeit alle EU- und assoziierten Länder ab.
Wird für die Marktfähigkeitsprüfung ein Produktmuster benötigt?
In der Regel wird für die Marktfähigkeitsprüfung kein Produktmuster benötigt. Allerdings bieten wir folgende Dienstleistungen nur unter Stellung eines Produktmusters an:
- Risikoanalyse
- Kennzeichnungsprüfung, wenn auch die Dimensionen der Beschriftung und der Symbole beurteilt werden soll.
Welche Dokumente sind für eine Marktfähigkeitsprüfung notwendig?
Unsere Aussage zur Marktfähigkeit ist aber immer nur so gut, wie die uns zur Verfügung stehende Datenlage! Die benötigten Dokumente sind individuell verschieden. Sollten Sie einen Prüfplan bekommen haben, so haben Sie dort schon eine Liste der benötigten unterlagen vorliegen.
Je nach Ihrer Beauftragung benötigen wir grundsätzlich aber immer Unterlagen zur
- Produktsicherheit
- Chemischen Unbedenklichkeit
- Layouts der Kennzeichnung von Produkt, Verpackung und der Bedienungsanleitung (wenn Kennzeichnungsprüfung beauftragt ist)
Bei Elektroprodukten benötigen wir zusätzlich Unterlagen zur
- Elektrischen Sicherheit
- Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV oder RED)
Weitere Unterlagen sind je nach Produkt notwendig.
Allgemein |
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Artworkcheck |
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Dokucheck |
a. Elektroprodukt (ohne Funk):
b. Spielzeug
c. Maschine
d. Möbel/Hartwaren ohne Elektrik
e. Funkgeräte
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DoC |
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Wir benötigen grundsätzlich Risikoanalysen und/oder Prüfberichte (test reports). Zertifikate bieten meistens nicht die benötigte Aussagekraft!